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Mittelstand ächzt unter Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsrückstellungen im Mittelstand steigen immer weiter an – obwohl sich die Marktzinsen zuletzt leicht positiv entwickelt haben.
iStock / Thinkstock / Getty Images

Herr Walddörfer, vor einigen Wochen veröffentlichte das Beratungshaus Towers Watson eine Studie, nach der die Pensionslücke bei den DAX 30 Unternehmen zum ersten Mal seit Jahren gesunken ist, weil der Rechnungszins erstmals wieder leicht angestiegen ist. Wie sieht es im Mittelstand aus?

Im Mittelstand kann man absolut nicht von einer Entspannung sprechen. Denn der Mittelstand bilanziert hauptsächlich nach HGB und nicht nach IFRS – das macht einen erheblichen Unterschied bei der Höhe der Rückstellungen. In der angesprochenen Studie geht es um einen Zins, der für die Bilanzierung nach IFRS relevant ist. Es handelt sich dabei um einen Stichtagzins, das heißt, als Rechungszins nach IFRS wird der zum Bilanzstichtag geltende Marktzins nach IAS 19 herangenommen – und der ist zum Ende des letzten Jahres im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich etwas gestiegen. Nach HGB wird der Rechnungszins allerdings anders berechnet. Hier gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Zins, und zwar ein Durchschnittszins der vergangenen sieben Jahre. Und hier liegt das Problem: Selbst wenn die Marktzinsen langsam steigen sollten, wonach es derzeit ja nicht aussieht, die niedrigen Zinsen der vergangenen Jahre werden den Durchschnittszins weiterhin runterziehen. Der Zinsanstieg wird sich also kaum oder erst zeitverzögert bemerkbar machen.

Was bedeutet das für die Höhe der Rückstellungen?

Dadurch, dass der Rechungszins auch in den kommenden Jahren weiter sinken wird, werden die Rückstellungen weiterhin stark ansteigen und eine starke Belastung für Mittelständler darstellen. Diese Belastung wird sich insbesondere in Form von außerordentlichen Zuführungen bemerkbar machen und muss nach HGB auch voll ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung eingehen. Damit schmälern die hohen Rückstellungen sichtbar das Jahresergebnis.

Wie hoch sind diese Belastungen für die Unternehmen?

Momentan liegt der HGB-Zins für Pensionsrückstellungen bei 4,81 Prozent. Wenn man annimmt, dass das Zinsniveau in den kommenden Jahren gleich bleibt, dann wird der Rechnungszins bis 2017/18 auf ungefähr 3,5 Prozent weiter absinken. Das wird einhergehen mit einem zusätzlichen Rückstellungsbedarf von 25-30 Prozent. Das heißt: Alleine schon durch diesen Zinseffekt werden die Unternehmen bis zu 30 Prozent mehr für ihre Pensionsrückstellungen ausgeben müssen als bisher – und darin ist noch nicht einmal das normale Ansteigen der Pensionen im Verlauf der Dienstjahre berücksichtigt.

Auch Unternehmensfinanzierung leidet

Und wenn der Zins ansteigen würde?

Dass der Zins doch ansteigt, halte ich für äußerst fraglich. Erst kürzlich haben wir eine Umfrage unter den Teilnehmern der 15. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ durchgeführt, bei der der Großteil in den nächsten vier bis acht Jahren nicht mit ansteigenden Zinsen rechnet. Und dem würde ich mich anschließen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die EZB nach wie vor bei niedrigeren Zinsen verbleiben will.

Welche Folgen hat das für die Unternehmensfinanzierung?

Da Pensionsrückstellungen zum Fremdkapital gerechnet werden, steigt die Fremdkapitalquote, wenn die Pensionsrückstellungen steigen. Und das kann natürlich Kredite verteuern, nicht zuletzt, weil die Ratings für das Unternehmen schlechter ausfallen können.

Für Mittelständler ist das eine knifflige Situation: Auf steigende Zinsen können sie nicht hoffen, die Situation aussitzen, kann sehr teuer werden. Wie können sich Mittelständler aus der schwierigen Lage befreien?

Aus der Versorgungszusage ganz entkommen, ist in Deutschland auf jeden Fall nicht möglich. Man könnte die Versorgung für neu eingetretene Mitarbeiter dahingehend ändern, dass eine geringere oder gar keine Anfälligkeit auf Zinsschwankungen mehr vorliegt. Allerdings ist das keine Lösung der momentanen Belastung und würde auch nur sehr langfristig etwas ändern.  

Und vermutlich wirkt sich das nicht gerade positiv auf das Betriebsklima aus…

Ja, Sie schaffen sich damit auf jeden Fall eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: Die Altgedienten mit den hohen Versorgungsversprechen und die jüngeren mit den eher geringen. Und dieses Phänomen ist in den vergangenen Jahren auch schon verstärkt aufgetreten.

Besonders betroffen sind Mittelständler, die Pensionsleistungen als Direktzusage erbringen. Wäre da eine Auslagerung an einen externen Träger eine Lösung? Wir wissen, dass einige CFOs darüber verhandeln, auch um das Thema aus der Bilanz zu bekommen.

Es ist natürlich richtig, dass man das Zinsproblem fürs erste lösen kann, in dem man die Pensionsverpflichtungen aus der eigenen Bilanz streicht und sie an einen externen Träger auslagert, zum Beispiel an einen Pensionsfonds. Allerdings muss man sich das leisten können. Dies kommt nur für sehr liquide Unternehmen in Frage. Denn die externen Träger müssen mit deutlich vorsichtigeren Rechnungsgrundlagen kalkulieren und berechnen einen erheblichen Aufschlag. Je höher die Rückstellungen sind, desto teurer kann das werden – all das muss man sich erstmal leisten können. Wenn die Mittel beim Unternehmen nicht da sind, fällt diese Option weg.

Keine einfachen Lösungen für den Mittelstand

Wie groß sind die bilanziellen Ermessensspielräume für Unternehmen? Könnten sie sich dadurch entlasten?

Eher weniger, die bilanziellen Ermessensspielräume sind relativ gering. Der Rechungszins ist gesetzlich vorgegeben, die biometrischen Rechungsgrundlagen sind mangels allgemein anerkannter Alternativen quasi auch fest vorgegeben. Ein bisschen Ermessensspielraum haben Unternehmen bei Trendannahmen, zum Beispiel bei Gehalts- und Rententrends, die sie ansetzen. Allerdings dürfen diese auch nicht willkürlich gewählt werden, sondern müssen die beste Schätzung der langfristigen Entwicklung darstellen. Das ist ein komplexer Prozess, den der CFO mit seinem Wirtschaftsprüfer abstimmen muss. Da es sich um langfristige Annahmen handelt, kann man diese auch nicht von Jahr zu Jahr ändern. Kurzum, es ist möglich, aber man muss schon gute Gründe haben, wenn man da rangehen will.

Die Suche nach einer Lösung scheint langwierig zu sein…

Es gibt auf jeden Fall keinen Königsweg, kein Unternehmen kann sich dem Druck vollständig entziehen. Ein erster Schritt wäre, genau zu analysieren, wo die Risiken in der eigenen Rentenversorgung stecken. Es ist sinnvoll, eine Mittelfristprognose für die nächsten sechs, sieben Jahre aufzustellen, bei der man genau hinschaut, wie eine potentielle Zinsentwicklung die eigenen Pensionsrückstellungen beeinflussen könnte. Daneben können die sonstigen Risikopotenziale anhand von Sensitivitätsanalysen der wichtigsten Rechnungsannahmen untersucht werden. Aufbauend auf dieser Analyse kann man nach einer Lösung suchen.

julia.becker[at]finance-magazin.de