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Wie CFOs risikofrei auf Social Media agieren

Was müssen CFOs bei ihren Social-Media-Posts beachten?
spfdigital/iStock/Thinkstock/Getty Images

„Überlege, Tesla bei einem Kurs von 420 Dollar von der Börse zu nehmen. Finanzierung ist gesichert.“ Mit diesem Post, den der Tesla-CEO Elon Musk vor eineinhalb Monaten veröffentlichte, sorgte der extrovertierte Manager für Aufruhr unter den Aktionären – und rief zudem die US-Börsenaufsicht auf den Plan. Der Vorwurf: Manipulation des Aktienkurses. Zwar hatte der Gründer des Elektroautobauers seine Privatisierungspläne binnen weniger Tage wieder revidiert, jedoch war der Schaden da bereits immens.

CFOs nutzen häufiger Social Media

Auch in Deutschland hält Social Media unter deutschen Managern vermehrt Einzug in den Berufsalltag. So nutzen vor allem jüngere CFOs Linkedin und Co., um mit Investoren in Kontakt zu treten. „Über Social Media zu kommunizieren, ist Teil meines Selbstverständnisses“, sagte ProSiebenSat.1-CFO Jan Kemper kürzlich im Gespräch mit FINANCE. Doch auch hierzulande müssen insbesondere Finanzchefs börsennotierter Unternehmen darauf achten, welche unternehmensbezogenen Inhalte sie in den sozialen Netzwerken veröffentlichen.

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„Vor allem im Bereich der Insiderinformationen wird es für CFOs heikel.“

Sebastian J.M. Longrée, Partner Kümmerlein

„Vor allem im Bereich der Insiderinformationen wird es für CFOs heikel“, erklärt Sebastian J.M. Longrée, Partner bei der Essener Wirtschaftskanzlei Kümmerlein. Sobald ein Post zu einer Kursveränderung der Aktie des eigenen Unternehmens beitrage, schaue auch die BaFin genauer hin. „Denn die gesetzlichen Informationspflichten werden durch Social-Media-Posts nicht erfüllt.“

Bei Fehlverhalten drohen millionenschwere Bußgelder

Sollte die Aufsichtsbehörde tatsächlich ein Fehlverhalten des Finanzchefs feststellen, drohen empfindliche Bußgelder – und zwar nicht nur dem jeweiligen CFO. „Bei Nichtbeachtung der Ad-hoc-Mitteilungsvorgaben können Unternehmen von der BaFin mit Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro belegt werden“, erklärt Longrée. Bei schwerwiegenden Fällen kann dieser Betrag entweder auf 2,5 Millionen Euro oder auf bis zu 2 Prozent des Umsatzes angehoben werden. Weitere Erhöhungen in extremen Fällen sind nicht ausgeschlossen. „Richtig teuer kann es werden, wenn es zudem zu Schadensersatzforderungen seitens der Anleger kommt“, betont Longrée.

Auch dem CFO selbst drohen weitreichende finanzielle Folgen. Sollte ein Fehlverhalten des Finanzvorstands festgestellt werden, können Bußgelder von bis zu 1 Million Euro erhoben werden, auch hier sind Erhöhungen in schwerwiegenden Fällen möglich. Daneben trifft den Vorstand die Haftung gegenüber der Gesellschaft, wenn diese beispielsweise wegen des pflichtwidrigen Verhaltens des Vorstands gegenüber Dritten Schadensersatz leisten muss.

Was ist auf Social Media zulässig?

Was ist also bei Social-Media-Posts mit unternehmensbezogenen Informationen erlaubt? „Wenn Unternehmen Social-Media-Kanäle als zusätzlichen Service neben der klassischen Ad-hoc-Mitteilung nutzen, halte ich das für zulässig“, erläutert Longrée. Ein Vorgehen wie im Falle Musk sei in Deutschland jedoch unzulässig, da der Tesla-Chef mit seinem Tweet gleich gegen eine ganze Reihe von Pflichtmitteilungsvorgaben verstoßen hätte.
 
Damit sich Fälle wie dieser in deutschen Unternehmen gar nicht erst ereignen, empfiehlt Longrée, unternehmensintern klare Leitlinien zum Umgang mit Social-Media-Kanälen zu formulieren. An die müssen sich alle Mitarbeiter sowie insbesondere auch der CFO und seine Vorstandskollegen halten.

Klare Vorgaben könnten das Risiko für ein Fehlverhalten verringern. Bei Personen, die Zugang zu Insiderinformationen haben, rät Longrée zu einem klassischen Kontrollverfahren: „Dann sollte auch in Bezug auf unternehmensbezogene Social-Media-Posts ein Vier-Augen-Prinzip gelten“, rät der Kapitalmarkt- und Aktienrechtsexperte.
 
andreas.mehring[at]finance-magazin.de

Info

Wie Finanzchefs wie ProSiebenSat.1-CFO Jan Kemper oder SMT-Scharf-Finanzchef Hans Joachim Theiß mit dem Thema Socia Media umgehen, lesen Sie in der aktuellen Printausgabe des FINANCE-Magazins, die Sie hier beziehen können.