Wer hat das Sagen bei Heckler & Koch? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den jahrelangen Streit zwischen zwei Großaktionären von Heckler & Koch (H&K) beendet. Die luxemburgische Finanzholding Compagnie De Developpment De L’Eau (CDE) und der Investor Andreas Heeschen hatten sich um ein Paket aus 15.000.787 Aktien des Waffenherstellers gestritten. Der BGH wies nun eine Nichtzulassungsbeschwerde Heeschens zurück.
Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2023 rechtskräftig. 13.925.498 umstrittene Aktien seien nun dinglich auf CDE übergegangen, teilte Heckler & Koch mit und betonte, dass damit Rechtsklarheit geschaffen sei. CDE hält nun offiziell etwa 80 Prozent der Stimmrechte an dem Schusswaffenhersteller.
CDE und Heeschen beanspruchten beide die Stimmrechte
Dem BGH-Entscheid (Az. XI ZR 8/24) ging ein jahrelanger Streit zwischen Heeschen und CDE voraus. Heeschen, zu dem Zeitpunkt Haupteigentümer von Heckler & Koch, soll ab 2015 sukzessive Aktien an die Finanzholding verpfändet haben. Diese stellte sich später auf den Standpunkt, dass die Eigentums- und damit auch die Stimmrechte auf sie übergangen seien. Heeschen bestritt dies.
In der Folge mussten die Gerichte entscheiden, wem das Eigentum aus den gut 15 Millionen H&K-Aktien zusteht und damit, ob die CDE eine Mehrheitsbeteiligung an Heckler & Koch hält. Das Landgericht Frankfurt hatte 2022 zunächst im Wesentlichen CDE recht gegeben.
In nächster Instanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt 2023 dann wiederum festgestellt, dass die Aktien bislang noch im Eigentum von Heeschen seien. Gleichzeitig verurteilte ihn das OLG aber auch, 13.925.498 der 15.000.787 H&K-Aktien an CDE zu übereignen. Dagegen hatte Heeschen die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Erfolglos, wie jetzt klar ist.
Hauptversammlung von Heckler & Koch eskalierte
Heckler & Koch betont zwar, dass die nun endlich geklärte, gesellschaftsrechtliche Frage „zu keinem Zeitpunkt direkten Einfluss auf das operative Geschäft“ gehabt habe. Für Störfeuer sorgte der Aktionärszoff dennoch. 2024 musste der H&K-Aufsichtsratsvorsitzende Rainer Runte sogar die Hauptversammlung abbrechen.
Er hatte wegen der unklaren Besitzverhältnisse ein Aktienpaket in Höhe von fast 40 Prozent des Grundkapitals nicht zur Abstimmung zugelassen. Weil Aktionär Heeschen sich auch nicht mit einem anderen, kleineren Aktienpaket beteiligte, waren nur 48 Prozent des Grundkapitals bei der Hauptversammlung vertreten und damit zu wenig, um sie abzuhalten.
Lena Scherer ist Redakteurin bei FINANCE. Sie hat Publizistik, Anglistik und Komparatistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz studiert und nebenbei für verschiedene Redaktionen gearbeitet. Bevor sie zu FINANCE kam, war sie mehr als acht Jahre lang beim Branchen-Fachdienst buchreport aktiv, zuletzt als Co-Chefredakteurin. Dort hat sie unter anderem Marktanalysen vorgenommen sowie die Bereiche Fachinformation, Recht/Wirtschaft/Steuern und Digitales betreut.
