Newsletter

Abonnements

Drohende Insolvenz: Prokon appelliert an Genussrechtsinhaber

Prokon fürchtet um sein Genussrechtkapital.

Eine der größten Insolvenzen der jüngeren Vergangenheit steht offenbar kurz bevor: Der Windparkfinanzierer Prokon versucht seine drohende Insolvenz abzuwenden und bittet seine Anleger, die Genussrechte nicht zu kündigen. In einem Schreiben an die rund 75.000 betroffenen Anleger macht der Windparkbetreiber die unterschiedlichen Szenarien deutlich: Entweder die Anleger halten an ihren Genussrechten fest oder eine Insolvenz droht noch im Januar.

Knapp 1,4 Milliarden Euro hat das Unternehmen bislang durch die Ausgabe von Genussrechten (Mezzanine) eingenommen. Seit 2003 hat Prokon im großen Stil und fast permanent um private Anleger geworben.

Doch in der letzten Zeit haben offenbar immer mehr Anleger ihr Geld aus dem Unternehmen gezogen. Eine Konzernzwischenbilanz zum 31.10.2013 weist rund 53 Millionen Euro gekündigtes Genussrechtskapital (Verbindlichkeiten) aus, das die konzernweiten Verbindlichkeiten auf rund 159 Millionen Euro erhöht. Die Bank- und Wertpapierguthaben betrugen zu dem Stichtag nur 22,5 Millionen Euro. An Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen 93 Millionen Euro in den Büchern. Wie sehr Prokon auf das Kapital in Form von Genussrechten angewiesen ist, zeigt der Brief an die Anleger. Offenbar braucht Prokon jeden Cent, um die Insolvenz abzuwenden. Ein Blick in die Finanzierungsstruktur erhellt, warum: knapp 96 Prozent der Finanzierung sind durch Genussrechtskapital gedeckt, nur rund vier Prozent, 59 Millionen Euro, sind Bankverbindlichkeiten.

Prokon braucht jeden Cent Genussrechtskapital

Dass eine solche Finanzierungsstruktur gerade bei einer Windparkfirma gefährlich sein kann, ist nicht verwunderlich. Schließlich handelt es sich bei Windrädern um Investitionsobjekte, die sich erst langfristig rentieren und lange Kapitalbindungsfristen beinhalten. Das vom Konzern verwendete Genusskapital hingegen kann kurzfristig abgezogen werden. 2013 hatten gerade einmal knapp vier Prozent des Genussrechtskapitals, das im Bereich Windkraft eingesetzt wurde, eine Laufzeit von über fünf Jahren – die überwältigende Mehrheit hingegen könnte innerhalb der nächsten fünf Jahre abgezogen werden, wie die Konzernzwischenbilanz darlegt. Genau dies findet offenbar jetzt verstärkt statt.

Genussrechteinhaber tragen wirtschaftliches Risiko

Offen ist bislang, wodurch die Krise ausgelöst wurde. Die Verluste für den Gesamtkonzern belaufen sich nach vorläufigen und nicht testierten Angaben einer Konzernzwischenbilanz zufolge zum Oktober 2013 auf knapp 210 Millionen Euro.

Für die Anleger würde eine Insolvenz mutmaßlich hohe Verluste auf ihr eingesetztes Kapital bedeuten, denn als Mezzaninekapitalgeber würden sie erst nach den anderen Gläubigern bedient. Genau damit hatte Prokon eigentlich um Kapitalgeber geworben: „Prokon verzichtet weitgehend auf Bankdarlehen (…) Damit gibt es so gut wie keine vorrangigen Gläubiger, die vorrangig vor den Anlegern ihr Kapital zurückfordern könnten." In der Krise könnte aber gerade das Fehlen von Bankpartnern, die eine rettende Brückenfinanzierung gewähren könnten, ein Nachteil sein. Prokon war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Anleger, so schreibt Prokon, dürften ihre Genussrechte bis Herbst 2014 nicht kündigen, müssten vorerst auf Zinsen verzichten und  auf eine Zahlung der Zinsen in Raten hoffen. Dieser Forderung müssten 95 Prozent der Genussrechteinhaber zustimmen, um die Planinsolvenz zu vermeiden – dies ist nach aller Erfahrung höchst unwahrscheinlich.

julia.becker[at]finance-magazin.de