Kommt nun endlich Schwung in das Insolvenzverfahren der Infinus-Mutter Future Business (Fubus), oder verzögert sich das Verfahren weiter? Morgen werden die Gläubiger des Finanzdienstleisters die Antwort erhalten, denn dann findet im Dresdner Ostrapark-Zentrum die erste gemeinsame Gläubigerversammlung statt – mehr als acht Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Dresden am 1. April.
Ein so langer Zeitraum ist äußerst ungewöhnlich: Denn eigentlich sollte ein Gericht den Berichtstermin nicht später als drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens ansetzen. Der Insolvenzantrag wurde sogar schon im November 2013 gestellt. Nach FINANCE-Informationen sind viele Gläubiger unglücklich über den langsamen Fortgang des Verfahrens – schließlich verzögert sich damit auch die Auszahlung ihrer Insolvenzquote. Das gelte für die Gläubiger aus Lieferungen und Leistungen noch stärker als für die diversen Anleger, da letztere im ersten Schritt noch gar nicht berücksichtigt sind, erklärte eine mit der Sache vertraute Person gegenüber FINANCE.
Infinus: Verdacht auf Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung
Der Fall der Skandalfirma Infinus, in dem die sächsischen Behörden seit Monaten wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung ermitteln, ist allerdings auch besonders vertrackt: Viele Gesellschaften der verschachtelten Gruppe sind insolvent, rund 40.000 Anleger unterschiedlicher Anlageklassen bangen insgesamt um rund 1 Milliarde Euro – eine der größten Pleiten der letzten Jahre. Hinzu kommen Streitigkeiten zwischen dem Fubus-Insolvenzverwalter Bruno Kübler und einzelnen Anlegeranwälten, die die Versammlung der Gläubiger der Orderschuldverschreibung am 13. Mai platzen ließen, die die mit 667 Millionen Euro größte Gläubigergruppe zusammen an einen Tisch bringen sollte.
So wählte am Ende jede der rund 5.000 Anleiheserien einzeln einen gemeinsamen Vertreter vor Gericht – was das Verfahren nicht nur in die Länge zog, sondern außerdem dafür sorgte, dass es nunmehr 17 verschiedene gemeinsame Vertreter der Orderschuldverschreibungen gibt. Hinzu kommen fünf gemeinsame Vertreter, die für die Interesse der Genussschein- und Genussrechtsgläubiger eintreten. Die Idee eines gemeinsamen Vertreters ist damit ad absurdum geführt.
Insolvenzverwalter Kübler rechnet mit 20 Prozent Insolvenzquote
Um die Wahlen der zahlreichen gemeinsamen Vertreter abzuwarten, hatte das Amtsgericht Dresden deshalb die erste gemeinsame Gläubigerversammlung zweimal verschoben: vom 30. Juni auf den 25. November und schließlich auf den 18. Dezember. Morgen wird Insolvenzverwalter Bruno Kübler nun über die wirtschaftliche Lage, die Fortführungsprognose und über die mögliche Insolvenzquote berichten.
Vieles ist bereits bekannt: Die Insolvenzmasse beträgt rund 151 Millionen Euro, und die Inhaber von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten können darauf hoffen, etwa 20 Prozent ihrer Forderungen zu erhalten. Das hatte Kübler bereits im April angekündigt, ein Sprecher des Insolvenzverwalters bestätigte diese Quote jetzt gegenüber FINANCE – obwohl sich die Situation in der Zwischenzeit insofern verändert hat, als dass die Genussrechtegläubiger (43 Millionen Euro) im gleichen Rang befriedigt werden wie die Orderschuldverschreibungen. Die Gläubiger der Nachrangdarlehen (35 Millionen Euro) werden wohl leer ausgehen. Bei der morgigen Gläubigerversammlung sei daher in Bezug auf den Bericht von Insolvenzverwalter Kübler „nicht mit großen Überraschungen zu rechnen“, so der Sprecher.
Haben sich Insolvenzverwalter und Anlegeranwälte zusammengerauft?
Anders sieht es hingegen bei der Bestätigung des Insolvenzverwalters aus. Hier könnten die Anlegeranwälte für eine unangenehme Überraschung sorgen. Wie bei Berichtsterminen üblich, können die Gläubiger den bestehenden Verwalter abwählen – allerdings nur sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Da einige Anlegeranwälte im Mai schon einmal die Pläne von Kübler torpediert hatten, erscheint das nicht unwahrscheinlich. Tatsächlich hätten die Anwälte darüber diskutiert, einen solchen Antrag zu stellen, sagte eine mit der Sache vertraute Person gegenüber FINANCE – Ergebnis noch offen.
Der Insider rechnet jedoch nicht damit, dass es zu einer Abwahl Küblers kommen wird. Zum einen sei es aufgrund der verschiedenen gemeinsamen Vertreter schwierig, die notwendige Mehrheit für eine Abwahl zu erzielen. Zum anderen hätte sich das Verhältnis zwischen Kübler und den Anwälten seit dem Eklat im Mai verbessert. „Das ist auch gut so, denn mit der Abwahl ginge weitere Zeit verloren, und die Kosten würden steigen, was am Ende die Insolvenzmasse schmälert“, glaubt der Insider. Ob er mit seiner Prognose Recht behält, wird sich morgen zeigen.
Schadensersatzprozess gegen Manager von Infinus läuft
Vor dem Landgericht Leipzig hat unterdessen am Montag ein Schadenersatzprozess gegen fünf Manager der Finanzgruppe begonnen. Ein Anleger, der bei Fubus Ende 2012 und Anfang 2013 bestimmte Schuldverschreibungen für 75 000 Euro gezeichnet hatte, verlangt Schadenersatz. Er wirft den Managern vor, im Firmenprospekt bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Gegen die fünf Manager ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Sie sitzen seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.
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