Lange wurde spekuliert, jetzt ist es amtlich: MT-Energie unterschreitet die Mindestkapitalquote und bricht damit endgültig die Covenants für die Mittelstandsanleihe. 20 Prozent hätte die Eigenkapitalquote nicht unterschreiten dürfen – 2013 liegt sie bei lediglich 11,4 Prozent (2012: 24,7 Prozent), wobei Nachrangkapital bereits eingerechnet sind, wie der jetzt veröffentlichte Jahresabschluss zeigt. Die Zahlen, die allerdings noch nicht testiert sind, machen auch deutlich, wie sehr die rückläufige Nachfrage nach Biogasanlagen dem Unternehmen zu schaffen macht: Die Umsätze sind um 87,7 Millionen Euro auf 122,6 Millionen Euro gesunken, das Konzernergebnis liegt bei -23,3 Millionen Euro.
Mit dem Bruch der Covenants tritt nun die im Mai mit dem Gläubigern getroffene Vereinbarung in Kraft: Sie erhalten eine Kompensation durch einen Waiver-Fee, der über eine Erhöhung von 1 Prozent des Zinskupons (8,25 Prozent) beim nächsten Kupontermin fällig wird. Ohne die Einigung hätten die Gläubiger ein Sonderkündigungsrecht der bis 2017 laufenden Anleihe gehabt. Im schlimmsten Fall hätte MT-Energie 13,6 Millionen Euro auf einen Schlag zurückzahlen müssen. Das hätte das kriselnde Unternehmen mitten in der Restrukturierung vermutlich nicht verkraftet.
Auch Covenants für Bankenkredite gebrochen
Doch mit dem Waiver-Fee für die Gläubiger der Mittelstandsanleihe ist noch keine Verschnaufpause für das Unternehmen eingekehrt: Aus der gesunkenen Eigenkapitalquote ergibt sich nun auch ein Sonderkündigungsrecht der finanzierenden Banken. Der laufende Restrukturierungsprozess wäre „erheblich gefährdet“, wenn die Banken die Kredite kündigen, sagte das Unternehmen noch im März gegenüber FINANCE.
Daher hat MT-Energie nun auch bei den Banken einen Antrag auf einen Waiver-Fee gestellt. Laut Unternehmen könnten die „konstruktiv laufenden“ Gespräche Anfang Juli zum Abschluss gebracht werden. Dann wären zwar zwei große Hürden für die Refinanzierung aus dem Weg geräumt – aber MT-Energie muss operativ liefern.
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