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Skandalfirma Infinus droht Gläubigerstreit

Infinus-Insolvenzverwalter Bruno Kübler kämpft an vielen Fronten.
Kübler Rechtsanwälte

Der Fall des insolventen Dresdner Finanzdienstleister Infinus wird immer verzwickter. Nicht nur zwischen Gläubigern und Unternehmen brodelt es, nun droht auch noch ein Streit der verschiedenen Gläubigergruppen untereinander. Grund dafür ist eine Ankündigung des Insolvenzverwalter der Infinus-Mutter Future Business (FuBus), Bruno Kübler, auf der gestrigen Gläubigerversammlung der Genussrechteinhaber: Ihre Forderungen würden erstrangig behandelt, die in den Emissionsprojekten festgelegte Nachrangklausel sei unwirksam, teilte Kübler mit.

Er hatte bereits zuvor Zweifel an der Gültigkeit der Nachrangklausel geäußert. Ein Rechtsgutachten des Zivilrechtsprofessors Reinhard Bork von der Universität Hamburg bestätigte nun diese Einschätzung. Damit müssten die Genussrechteinhaber im gleichen Rang befriedigt werden wie die Inhaber der Orderschuldverschreibungen, die mit 667 Millionen Euro die größte Gläubigergruppe von Infinus stellen. Am Status der Gläubiger der Nachrangdarlehen, die die dritte große Gruppe stellen, ändere sich dagegen nichts, betonte Kübler. Insgesamt bangen rund 40.000 Anleger der undurchsichtigen Unternehmensgruppe um ihre Investitionen von zusammen rund 1 Milliarde Euro.

Die Insolvenzquote von 20 Prozent, die Kübler den Gläubigern der Orderschuldverschreibungen bereits vor einigen Monaten in Aussicht gestellt hatte, könnte bei einer gleichrangigen Behandlung der Genussrechtsforderungen wohl nicht mehr erreicht werden. Der Insolvenzverwalter rechnet daher damit, dass die Gläubiger der Ordnerschuldverschreibung die Unwirksamkeit der Nachrangklausel anfechten werden: „In diesem Falle ist es Sache der Betroffenen, diese Frage gerichtlich zu klären“, teilte er in einer Pressemitteilung mit. Bis die Gläubiger tatsächlich ihr Geld erhalten, wird nun wohl noch mehr Zeit ins Land gehen.

Verschiedene Gläubigervertreter sorgen für Chaos

Der Prozess wird auch durch die nach wie vor laufenden Wahlen eines gemeinsamen Vertreters der Orderschuldverschreibungsinhaber verzögert. Nach dem die dafür angedachte Gläubigerversammlung im Mai nach einem Eklat abgebrochen werden musste – Anlegeranwälte warfen Kübler vor, einem der fünf Kandidaten den Posten zuschanzen zu wollen  –  stimmen die Gläubiger der knapp 5.000 Anleiheserien zurzeit in einzelnen Terminen vor dem Dresdner Amtsgericht über einen gemeinsamen Vertreter ab. Dieses Verfahren soll Ende Oktober abgeschlossen sein, teilte das Gericht kürzlich mit.

Dennoch hat das Gericht den Termin für die gemeinsame Versammlung aller Gläubigergruppen erneut verschoben, vom 25. November auf den 18. Dezember. Ursprünglich hätte die Versammlung bereits Ende Juni stattfinden sollen. Als Grund für die erneute Verzögerung gab das Gericht an, dass die verbleibende Zeit nicht für die Forderungsanmeldung ausreiche.

Diese Befürchtung erscheint berechtigt, denn die Interessen der Gläubiger werden von verschiedenen gemeinsamen Vertretern wahrgenommen. Das liegt daran, dass jede Serie ihre eigene Wahl abhält. Allein die Genussrechtegläubiger haben bei der gestrigen Versammlung fünf verschiedene Kandidaten gewählt. Einige Serien haben sich auch komplett gegen die Ernennung eines solchen Vertreters ausgesprochen. Das dürfte die Entscheidungsfindung erschweren.

Infinus-Manager bleiben wegen Fluchtgefahr in U-Haft

Doch es gibt auch Fortschritte: Inzwischen hat das Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründer und persönlich haftenden Hauptgesellschafters der FuBus, Jörg Biehl, eröffnet.  Bislang konnte Kübler bei Biel Vermögensgegenstände im Wert von derzeit rund 15 Millionen Euro sicherstellen.

Ein weiterer Befreiungsschlag ist den Insolvenzverwaltern der Infinus-Tochter Prosavus, Frank-Rüdiger Scheffler und Nils Freudenberg, gelungen: Sie haben für 48 Millionen Euro Prosavus-Immobilien verkauft und damit nach eigenen Angaben 10 Millionen Euro mehr als zunächst angenommen erzielt. Der Erlös kommt allerdings nur einem Teil der insgesamt 40.000 Anleger zu Gute.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Anlagebetrugs gegen fünf Infinus-Manager laufen derweil weiter. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt sie, mit einer „Art Schneeballsystem“ Kapitalanlagebetrug begangen zu haben. Die Manager sitzen seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Mitte September teilte das zuständige Oberlandesgericht Dresden, die U-Haft werde wegen des „dringenden Tatverdachts“ und der bestehenden „Fluchtgefahr“ fortgesetzt.

desiree.backhaus[at]finance-magazin.de

Info

Manager in U-Haft, Streit zwischen dem Insolvenzverwalter und den Anlegeranwälten – bei Infinus ist Einiges los. Wir halten Sie auf unserer Themenseite zu Infinus auf dem Laufenden.