Der Kündigungsschutz für Top-Verdiener im Banking wird gelockert. Auf sogenannte Risikoträger mit einem Jahresfixum von deutlich über 200.000 Euro kommen Änderungen zu: „Banken können sich künftig von diesen Leuten trennen, ohne Gründe anzuführen“, erklärt Arbeitsrechtler Michael Magotsch von der Kanzlei Bryan Cave Leighton Paisner. Das damit verbundene Ziel: Deutschland soll attraktiver werden für Banken, die an ihren Standorten im Ausland einen weniger strikten Kündigungsschutz gewohnt sind. „Man hat erkannt, dass hier etwas passieren muss, damit Frankfurt wettbewerbsfähig ist“, sagt Magotsch. Welche Banker künftig als Risikoträger gelten, wie Entlassungen künftig ablaufen und was das für die Abfindungen im Kündigungsfall bedeutet, erklärt der Jurist im Talk bei FINANCE-TV.
Kündigung von Top-Bankern: „Bald ohne Angabe von Gründen möglich“
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