JP Morgan hat gut zwei Monate Zeit, um gegen Strafzahlungen vorzugehen, die die Bankenaufseher der Europäischen Zentralbank (EZB) vergangene Woche verhängten. Das teilte eine Sprecherin der EZB auf Nachfrage von FINANCE mit. Ob das Geldhaus diesen Weg beschreitet, ließ es am Montag gegenüber FINANCE offen. Zuständig für eventuelle Rechtsmittel ist das Gericht der Europäischen Union (EuG).
Die Aufseher in Frankfurt hatten am Donnerstag Geldbußen von mehr als 12 Millionen Euro gegen die Tochter der US-Großbank JP Morgan Chase verhängt. Sie begründeten die Strafzahlungen in der Mitteilung damit, dass es unmöglich gewesen sei, sich über die Bank JP Morgan ein „vollständiges Bild von ihrem Risikoprofil zu machen und ihren Kapitalbedarf korrekt einzuschätzen“. Das Institut selbst hob gegenüber FINANCE hervor, es habe „durchgehend solide Kapitalpuffer vorgehalten“, und sein „robuster, vorsichtiger Ansatz bei der Kapitalausstattung bleibt unverändert“.
EZB-Geldbuße in zwei Teilen
Die Geldbuße beläuft sich insgesamt auf rund 12,2 Millionen Euro. Der Großteil davon, etwa 10,2 Millionen Euro, entfällt darauf, dass die Bank zwischen Herbst 2019 und Sommer 2023 über 15 Quartale hinweg zu niedrige Angaben zu risikogewichteten Aktiva (RWA) gemacht habe, so die Aufsicht. Statt dem Segment Corporates habe sie RWAs für Kredite aus dem Firmenkundengeschäft den Berichtsfeldern „Institutions“ und „Public Sector Entities“ zugewiesen.
Der zweite Teil der Strafzahlung über rund 2 Millionen Euro geht auf die Zeit zwischen Frühjahr 2019 und Frühjahr 2024 zurück. Über den Zeitraum von 21 Quartalen habe die europäische JP Morgan-Einheit fälschlich gewisse Transaktionen aus ihren RWA-Berechnungen herausgenommen, obwohl die Gegenparteien keine Pensionseinrichtungen gewesen seien.
JP Morgan meldete die Vorgänge selbst
Die Bank hatte die Verstöße selbst entdeckt und der EZB gemeldet. Auch beim Aufarbeiten der Vorgänge und beim Anpassen des betroffenen Berichtswesens habe das Geldhaus kooperiert, so die Bankenaufsicht in ihrer Mitteilung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte erst im Herbst ein Bußgeld in Höhe von 45 Millionen gegen die europäische JP Morgan-Tochter erlassen. Die Bafin warf der Bank damals Mängel in der Geldwäsche-Compliance vor. Sie habe ihre Aufsichtspflicht bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen „schuldhaft“ verletzt, hieß es in dem Bescheid, der seit Ende Oktober rechtskräftig ist. Die Mängel bezogen sich auf den Zeitraum von Anfang Oktober 2021 bis Ende September 2022.
EZB-Zwangsgelder gegen Crédit Agricole
Auch gegen die französische Großbank Crédit Agricole verhängte die EZB Mitte Februar Zwangsgelder von gut 7,5 Millionen Euro. Anders als die Maßnahmen gegen JP Morgan gehen sie darauf zurück, dass die Bank ihre Klima- und Umweltrisiken nicht in ausreichendem Maße dargelegt habe. Das teilte die EZB mit.
Im Februar 2024 hatte die Aufsichtsbehörde der Crédit Agricole auferlegt, ihre Klima- und Umweltrisiken besser zu identifizieren und zu beurteilen, in welchem Ausmaß diese das Kreditinstitut treffen könnten. Dem sei die Bank nicht rechtzeitig nachgekommen.
Raphael Arnold ist Redakteur bei FINANCE. Er studierte in Gießen und Alexandria (Ägypten) Geschichte, Geografie und Arabisch. Schon vor und während des Studiums schrieb er für verschiedene Tageszeitungen. Bei den Nürnberger Nachrichten absolvierte er ein Volontariat und arbeitete im Anschluss in deren Wirtschaftsredaktion. Danach war er über 13 Jahre für den US-Investment News Service OTR Global als Researcher und Projektmanager tätig. Beim Juve Verlag verantwortete er bis Oktober 2024 knapp acht Jahre lang die Österreich-Publikationen.
