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Verschwiegenheitspflicht bringt KPMG in Bedrängnis

Foto: Thorsten Klapsch
Foto: Thorsten Klapsch

„Keiner prüft mehr genau“: So wurde KPMG viele Jahre lang spöttisch in Branchenkreisen übersetzt. Der Grund dafür waren die schwarzen Kassen bei Siemens – KPMG hatte jahrelang die Bilanzen des Konzerns geprüft und soll von den dubiosen Praktiken nichts mitbekommen haben. Das hatte den Ruf des Wirtschaftsprüfers ramponiert. Kaum ist Gras über die Sache gewachsen, da sieht sich KPMG erneut mit schweren Vorwürfen konfrontiert – gleich mehrere aufeinanderfolgende Skandale sorgen momentan für Aufsehen.

Der jüngste Fall waren die Bilanzierungsfehler bei Bastei Lübbe. Dem Verlag wurde vorgeworfen, dass Beteiligungen falsch bilanziert waren. Zu Beginn bestritt Bastei-Lübbe-Chef Thomas Schierack die Vorwürfe noch vehement und bezog sich dabei darauf, dass KPMG die Passagen genau geprüft und testiert hatte. Doch dann musste der Verlag zurückrudern: KPMG hat sich die Bilanz noch einmal angesehen und ist zu dem Entschluss gekommen, dass doch ein Fehler vorliegt.

KPMG kann sich wegen Verschwiegenheitspflicht nicht äußern

Das Problem für KPMG: Während die Gegenseite sich mit Vorwürfen und Schuldzuweisungen nicht zurückhält, darf der Wirtschaftsprüfer wegen seiner Verschwiegenheitspflicht nichts sagen. So bezeichnete Thomas Schierack die falschen Testate von KPMG gegenüber FINANCE als großes Ärgernis und sagte, dass es unverständlich sei, warum KPMG nun zu einem anderen Ergebnis komme. Einen Kommentar von KPMG gab es dazu nicht.

„Die Verschwiegenheitspflicht gehört zu den elementaren Berufspflichten für Wirtschaftsprüfer, sie ist gesetzlich verankert“, erklärt Marita Rindermann vom Institut der Wirtschaftsprüfer IDW. Sie dient dem Schutz des Mandanten und bildet die Vertrauensbasis für eine Zusammenarbeit. Nur in absoluten Ausnahmefällen wie Geldwäsche darf der Prüfer sein Schweigen brechen – in allen anderen Fällen muss er erst durch den Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden, sagt Rindermann.

Dieser elementare Pfeiler der Berufspflicht kann für den Wirtschaftsprüfer zum Verhängnis werden. Denn unabhängig davon, ob KPMG im Fall Bastei Lübbe eine Schuld trifft oder nicht – der Ruf ist angekratzt.

Frankfurt Hahn kratzt am Ruf von KPMG

Ähnlich sieht es auch im Fall Frankfurt Hahn aus: Dort hatte KPMG die rheinland-pfälzische Regierung bei der Wahl eines Käufers beraten, der sich am Ende als Briefkastenfirma in China entpuppte. Auch hier sparte der Mandant nicht mit Vorwürfen, während KPMG sich nicht äußern durfte. Obwohl KPMG in diesem Fall nicht als Wirtschaftsprüfer, sondern als Unternehmensberater tätig war, gilt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

Einen Antrag von KPMG, von dieser entbunden zu werden, lehnte die Landesregierung ab. KPMG hatte den Antrag gestellt, weil sie sich „häufig nicht zutreffend wiedergegeben“ sieht, hieß es damals. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte immer wieder betont, dass die Regierung keine Schuld treffe, weil sie sich auf die Expertise von KPMG verlassen hatte.

Erst ein Briefwechsel zwischen KPMG und der Regierung, der vor wenigen Wochen in den Medien auftauchte, warf ein anderes Licht auf KPMG. Darin wird deutlich, dass KPMG der Landesregierung empfohlen hatte, die Verhandlungen mit dem Käufer bis auf weiteres auszusetzen.

KPMG hat viele Gutachteraufträge für die Politik

Fehler in der Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung können nicht nur KPMG passieren. Die Bilanzierungsregeln sind komplex, die Unternehmensstrukturen oft weitverzweigt – sicher läuft auch bei anderen Wirtschaftsprüfern nicht alles rund. Doch vor allem KPMG betreut viele öffentliche Mandate, wo der Druck seitens der Öffentlichkeit enorm ist. Wenn es da zu Ungereimtheiten und zu vermeintlichen Steuergeldverschwendungen kommt, ist die mediale Aufmerksamkeit groß.

So auch bei dem Gutachten für die Werftengruppe P+S, für das die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern KPMG beauftragt hatte. Oder bei dem Verkauf des Nürburgrings, für den KPMG ein Mandat von der damaligen rheinland-pfälzischen Landesregierung erhalten hat. In beiden Fällen kam es zu Ungereimtheiten, in deren Zuge auch KPMG schlecht aussah.

Der schlechte Ruf könnte KPMG zum Verhängnis werden

Hinzu kommt, das KPMG besonders viele große Konzerne prüft. Alleine von den Dax30 prüft KPMG 18 Firmen. Die stehen unter dem Druck, dem Kapitalmarkt umgehend Erklärungen liefern zu müssen, wenn mit der Bilanz etwas nicht stimmt – der Wirtschaftsprüfer steht da schnell am Pranger.

Vor allem jetzt kann eine solche Rufschädigung für KPMG fatal sein. Aufgrund der verpflichtenden Abschlussprüferrotation muss KPMG in den kommenden Jahren seine Mandate abgeben und sich neue suchen. Wie bei den anderen Big Four PwC, Ernst & Young und Deloitte findet auch bei KPMG momentan die heiße Bewerbungsphase statt, bei der um Mandate gekämpft wird. Die derzeitigen Skandale könnten die Verhandlungsposition von KPMG schwächen.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

Deloitte, KPMG, EY und PwC: Alle wichtigen News zu den vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften finden Sie auf unserer FINANCE-Themenseite Big Four.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.