Wenn Sie meinen Blog verfolgen, wissen Sie: Normalerweise schreibe ich an dieser Stelle über dreiste Bilanzkosmetik. Doch heute breche ich eine Lanze für ein Unternehmen, denn nicht immer ist der Vorwurf eines Bilanzierungsfehlers gerechtfertigt – das zeigt der Fall Axel Springer.
Der Medienkonzern hat sich ganze sieben Jahre lang gegen ein Urteil der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, „Bilanzpolizei“) gewehrt, wonach im Geschäftsbericht 2012 vier Fehler seien. Axel Springer war kein Weg zu mühselig: Nachdem die Bilanzpolizei auf ihrem Urteil bestand und auch die Bafin in nächster Instanz der DPR Recht gab, wandte sich Axel Springer in letzter Instanz an das Oberlandesgericht Frankfurt – und dieses hat dem Medienhaus zumindest in zwei der vier Punkten doch Recht gegeben. Ein sehr seltener Fall – und ein Dämpfer für die Bilanzpolizei.
Abgeschminkt
Abgeschminkt – der FINANCE-Blog über aufgehübschte Unternehmenszahlen und skandalöse Bilanzkosmetik.