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Bilanzierungsverstoß bei Meyer Burger?

Der Solarkonzern Meyer Burger soll nicht richtig bilanziert haben, sagt der Börsenbetreiber Six.
Meyer Burger

Schwere Vorwürfe belasten den Photovoltaikspezialisten Meyer Burger. Die Schweizer Börse Six hat einen Sanktionsantrag gegen den börsennotierten Solarzulieferer gestellt.

Der Grund hat es in sich: Die Börse ist der Ansicht, dass Meyer Burger im Jahresabschluss 2016 und im Halbjahresbericht 2017 gegen den regionalen Rechnungslegungsstandard Swiss Gaap verstoßen habe. So habe der Konzern den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) sowie der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) in beiden Abschlüssen zu hoch ausgewiesen, lautet der Vorwurf.

Als problematisch erachtet Six die Schließung der Meyer-Burger-Tochter Diamond Materials Tech (DMT) mit Sitz im US-Bundesstaat Colorado. Aus Sicht des Börsenbetreibers sei die Stilllegung aufgrund vorheriger Restrukturierungen vorhersehbar gewesen und hätte im ordentlichen Ergebnis erfasst werden müssen. Meyer Burger hatte die Schließung hingegen als außerordentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag erfasst.

Meyer-Burger-Aktie in den letzten fünf Tagen

Zudem sieht Börsenbetreiber Six einen „mutmaßlichen Fehler“ bei dem Rückkauf einer Obligationsanleihe durch Meyer Burger. Dadurch sei der Halbjahresbericht 2017 fehlerhaft, so Six.

Die Aktionäre von Meyer Burger reagieren stark verunsichert. Die Aktie sackte im Laufe des Mittwochvormittags in der Spitze um 15 Prozent auf weniger als 78 Cent ab, erholte sich im Laufe des Tages jedoch wieder leicht. 

Meyer Burger: Nur Interpretationsspielräume genutzt?

Meyer Burger weist die durch Six erhobenen Vorwürfe vollumfänglich zurück. Das erklärte der Solarkonzern, der auf eine Marktkapitalisierung von 580 Millionen Euro kommt, in einer Stellungnahme. Man habe sich an die Rechnungslegungsvorschriften gehalten und lediglich Interpretationsspielräume genutzt, die Swiss Gaap lasse, wenn eine „Frage nicht abschließend und explizit“ geregelt sei.

Bei der Bilanzerstellung habe sich der Solarzulieferer eng mit den Wirtschaftsprüfern von PwC abgestimmt, das Zahlenwerk sei auch testiert. Eine weitere anerkannte WP-Gesellschaft sehe die Vorgehens- und Ermessensentscheide ebenfalls als vertretbar an, verteidigt sich Meyer Burger, ohne den Namen der Gesellschaft zu nennen.

Der Photovoltaikkonzern, der 2017 bei einem Umsatz von 464 Millionen Schweizer Franken einen Verlust vor Zinsen und Steuern von 20 Millionen Franken erwirtschaftet hat, gibt zudem detaillierte Einblicke in seine Bilanzierung: So sei die Nicht-Fortführung von DMT Ende 2016 zwar absehbar gewesen. Man habe die Bewertung von Liquidationswerten allerdings gemäß Swiss Gaap im Anhang zum Jahresabschluss „transparent offengelegt und erläutert“.

Anleiherückkauf zur Vermeidung von Strafzinsen

Die Effekte aus der Umstellung der Fortführungs- und Veräußerungswerte habe die Gesellschaft dann im außerordentlichen Ergebnis mit einem dadurch entstandenen Verlust von 11,9 Millionen Schweizer Franken beziffert. Die Schließung hätte zudem „zweifelsohne“ außerordentlichen Charakter gehabt, so Meyer Burger.

Meyer Burger bilanziert Anleiherückkauf als Investition.

Auch bei dem Rückkauf der Anleihe sieht sich Meyer Burger im Recht. Der Konzern habe diesen getätigt, um Anleihezinsen zu sparen und die Bezahlung von Negativzinsen auf Bankguthaben zu vermeiden. Die Schweizer hatten die Rückführung über 3,1 Millionen Franken in der Geldflussrechnung als Investition ausgewiesen.

Der Grund: Der Bilanzierungsstandard Swiss Gaap regele aus Sicht von Meyer Burger nur die Handhabung erworbener eigener Aktien, jedoch nicht den Erwerb von Anteilen einer eigenen Obligationenanleihe. Demzufolge sieht sich der Solarkonzern für die Auslegung der bestehenden Standards und die Anwendung nicht geregelter Sachverhalte selber verantwortlich.

Six wartet mit deftigen Strafen auf

Ob es sich bei Meyer Burger um einen veritablen Bilanzskandal handelt, oder um eine aggressive – aber regelkonforme – Bilanzierungstaktik, ist noch nicht absehbar. Die Sanktionsmöglichkeiten des Börsenbetreibers Six sind aber deftig und reichen von Bußgeldern bis zu einem Delisting der Aktien des betroffenen Unternehmens.

Bei Fahrlässigkeit kann die Börse Strafgelder von bis zu 1 Million Franken verhängen, bei Vorsatz sogar von bis zu 10 Millionen Franken. Bei Fällen in der jüngeren Vergangenheit konnte die Schweizer Börse sich mit den Unternehmen jedoch teilweise auf deutlich geringere Strafen einigen.

jakob.eich[at]finance-magazin.de

Info

Viel Wissenswertes zum Thema Bilanzskandale finden Sie auf unserer FINANCE-Themenseite.

Jakob Eich ist Redakteur der Fachzeitungen FINANCE und DerTreasurer des Fachverlags F.A.Z Business Media, bei dem er auch sein Volontariat absolviert hat. Eich ist spezialisiert auf die Themen Digitalisierung im Finanzbereich und Treasury. Durch seine Zwischenstation bei der Schwesterpublikation „Der Neue Kämmerer“ ist der 1988 geborene Journalist auch versiert beim Thema Kommunalfinanzen. Erste journalistische Erfahrungen hat der gebürtige Schleswig-Holsteiner in den Wirtschaftsmedien von Gruner+Jahr sowie in der Sportredaktion der Hamburger Morgenpost gesammelt.