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Regierung nimmt Wirtschaftsprüfer an die Leine

Die Prüferaufsicht wird künftig noch härter gegen schlampig arbeitende Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften vorgehen können.
AndreyPopov/iStock/Thinkstock/Getty Images

Lange wurde darum gerungen, jetzt hat der Bundestag die größte Aufsichtsreform für Wirtschaftsprüfer seit Jahrzehnten endgültig beschlossen. Das Gesetz mit der sperrigen Bezeichnung Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReg) wurde vor wenigen Tagen abgesegnet. Es setzt die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der EU-Abschlussreform um, die im Sommer vergangenen Jahres beschlossen wurden. Das neue Gesetz hat handfeste Auswirkungen auf die Wirtschaftsprüfer und schwächt die Selbstverwaltung des Berufsstandes.

Erste Schwächung des Berufsstandes: War bisher die Wirtschaftsprüferkammer WPK für Unternehmen von öffentlichem Interesse (also Gesellschaften, die am Kapitalmarkt tätig sind sowie Kreditinstitute und Versicherungen) in erster Instanz zuständig, ist es künftig die unabhängige öffentliche Prüferaufsicht, die bislang noch APAK heißt. Bei Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, greift zwar weiter Selbstverwaltung, das letzte Wort hat aber auch hier die Prüferaufsicht, die beispielsweise Entscheidungen der Wirtschaftsprüferkammer wieder aufheben kann.

Die zweite Schwächung ist eine Rechtliche: Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist das jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können.

APAK in der heutigen Form wird aufgelöst

Mit dem Gesetz wird auch die Prüferaufsicht komplett neu geordnet – und für den Chef der APAK, Wolfgang Spindler, sind jetzt die schlimmsten Befürchtungen wahr geworden. Noch vor einem Monat machte er sich vor Journalisten Luft und kritisierte den Vorschlag, dass die APAK in das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) überführt werden soll – genau das ist jetzt aber eingetreten. Die APAK in der heutigen Form wird aufgelöst, die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle wird den Namen „APAS“ tragen. Beim Bafa werden künftig Beschlusskammern gebildet, die die Entscheidungen treffen sollen.

Eine Eingliederung in eine fachfremde Behörde sei unvertretbar und werde das Ansehen der Prüferaufsicht „massiv schwächen“, hatte Spindler damals gesagt. Und: „Dieses Vorgehen gefährdet die Funktionsfähigkeit der Prüferaufsicht“. Auch konnte er nicht verhindern, dass bei der Überleitung auf die APAS Teile der Belegschaft nicht übernommen werden. „Diese Entwicklung ist sehr enttäuschend“, sagte er jetzt gegenüber FINANCE. „Sie stellt eine inakzeptable Marginalisierung der Prüferaufsicht dar“. Dabei wollte die APAK die EU-Abschlussreform ursprünglich dazu nutzen, sich in einem neuen Rechtskleid machtvoller aufzustellen.

APAS-Mitglieder bekommen Gehaltskürzung

Hinzu kommt: Wie von Spindler befürchtet, werden sich mit der Überführung auch die Gehälter verändern. Neue Mitarbeiter der Behörde sollen künftig nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes bezahlt werden, welche deutlich niedriger als die derzeitige Aufwandsentschädigung sind. Spindler fürchtet, dass es dadurch schwerer wird, hoch qualifizierte Mitglieder zu gewinnen, was sich wiederum negativ auf die Qualität der Prüferaufsicht auswirken könnte. Die Vergütungspraxis der APAK stand allerdings in der Vergangenheit schon häufig im Feuer der Kritik.

Die APAS hat jetzt bis zum 17. Juni 2016 Zeit, sich an ihre neue Aufstellung und die Aufgaben zu gewöhnen – dann tritt die Reform in Kraft.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.