Wenn Sie meinen Blog verfolgen, wissen Sie: Normalerweise schreibe ich an dieser Stelle über dreiste Bilanzkosmetik. Doch heute breche ich eine Lanze für ein Unternehmen, denn nicht immer ist der Vorwurf eines Bilanzierungsfehlers gerechtfertigt – das zeigt der Fall Axel Springer.
Der Medienkonzern hat sich ganze sieben Jahre lang gegen ein Urteil der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, „Bilanzpolizei“) gewehrt, wonach im Geschäftsbericht 2012 vier Fehler seien. Axel Springer war kein Weg zu mühselig: Nachdem die Bilanzpolizei auf ihrem Urteil bestand und auch die Bafin in nächster Instanz der DPR Recht gab, wandte sich Axel Springer in letzter Instanz an das Oberlandesgericht Frankfurt – und dieses hat dem Medienhaus zumindest in zwei der vier Punkten doch Recht gegeben. Ein sehr seltener Fall – und ein Dämpfer für die Bilanzpolizei.
Axel Springer entschied sich gegen Vollkonsolidierung
Worum ging es genau? Die falschen „Korrekturen“ betrafen zum einen den angeblich zu niedrigen Ausweis des immateriellen Vermögens im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an den Unternehmen Inet, Immoweb sowie Allesklar. Laut dem OLG Frankfurt ist es aber zulässig, dass die Firmenwerte lediglich anteilig in der Höhe der jeweiligen Beteiligungsquote von Axel Springer an den betroffenen Tochterunternehmen erfasst werden. Die DPR hingegen forderte eine Vollkonsolidierung.
Auch die Bewertung zu den Anschaffungskosten der Beteiligung an der Doğan TV Holding anstatt der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert war kein Fehler, wie dies von der Bilanzpolizei moniert wurde. Anders als in den meisten Fällen von Bilanzkosmetik hat Axel Springer sein Vermögen also nicht aufgepumpt, sondern die Bilanz entschlackt.
Die Bewertung von Beteiligungen ist zugegebenermaßen komplex, denn nach IFRS haben Unternehmen ein Wahlrecht bei der Bilanzierung des Goodwills. Eine Möglichkeit ist der Ansatz des anteiligen Firmenwertes, das heißt, es wird lediglich der Anteil des Konzerns aufgedeckt. So wurde dies bei Axel Springer gehandhabt. Alternativ kann die sogenannte Full Goodwill-Methode angewendet werden, was aber in der europäischen Bilanzierungspraxis bisher weniger genutzt wird. In diesem Fall wird anders als beim beteiligungsproportionalen Firmenwert der Gesamtunternehmenswert berechnet.
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Ungewöhnlicher Streit um den Goodwill
Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen, die zu einer hohen Komplexität geführt haben. Der Goodwill ist ein beliebter Streitpunkt – und ein Sorgenkind der Bilanzierung, wie die Rechnungswesen-Koryphäe Adolf Moxter das immaterielle Vermögen einst bezeichnete. In den meisten Fällen ist der Streitpunkt allerdings nicht der zu geringe Ansatz in der Bilanz, sondern die fehlende vorgenommene Wertminderung oder ein zu hoher Ansatz.
Denn schließlich kann ein überhöhter Goodwill die Eigenkapitalbasis stärken, wenn beispielsweise beim Werthaltigkeitstest keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abschreibung festgestellt wird oder die Beteiligung zum höheren Zeitwert angesetzt wird. Streit gibt es in der Regel darüber, dass Unternehmen Buchwerte zu hoch ausweisen und so die Bilanz aufpumpen. Axel Springer war darauf nicht angewiesen, ganz im Gegenteil: Der Medienkonzern nutzte das Wahlrecht, um die Beteiligung zu den Anschaffungskosten und eben nicht zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Eine Bescheidenheit, die Seltenheitswert hat.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
Der vorliegende Fall zeigt zweierlei: Die IFRS-Bilanzierung ist komplex, und es kann sich lohnen, gegen die Entscheidungen der Bilanzpolizei vorzugehen, wenn man anderer Auffassung ist. Dies gilt auch dann, wenn sich sogar die Bafin der Meinung der Bilanzpolizei anschließt.
Mit einer Dauer von sieben Jahren zog sich das Ganze aber wie ein Kaugummi – dies ist sicherlich auch nicht im Sinne des Erfinders. Da stellt sich doch die Frage, ob es sich wirklich lohnt, so viele Jahre lang zu kämpfen. Am Ende geht es irgendwann wohl nur noch ums Prinzip, denn dass eine Korrektur in einem Geschäftsbericht aus dem Jahr 2012 den Kapitalmarkt heute noch interessiert, darf bezweifelt werden.
Info
„Abgeschminkt“ ist der FINANCE-Blog von Bilanzierungsexpertin Carola Rinker über aufgehübschte Unternehmenszahlen und skandalöse Bilanzkosmetik. Wie die Unternehmen ihre Zahlen im Rahmen des rechtlich Möglichen beeinflussen und wann sie Grenzen überschreiten, können Sie in loser Folge hier lesen.