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Wirtschaftsprüfer machen weniger Fehler

2015 gab es weniger Verfahren als sonst gegen Wirtschaftsprüfer.
seewhatmitchsee/iStock/Thinkstock/Getty Images

Die strenge Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer macht sich bemerkbar. Die Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren wegen einer Berufspflichtverletztung ist zum wiederholten Mal gesunken. Das geht aus dem aktuell vorgelegten Bericht der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer hervor.  

So gab es 2015 lediglich 209 neu eingeleitete Verfahren, 2014 waren es noch knapp 230 und 2012 beispielsweise waren es mit knapp 300 noch wesentlich mehr. Und auch die Anzahl der Rügen, die 2015 ausgesprochen wurden, ging zurück: Insgesamt gab es 45 Rügen (Vorjahr: 53), 24 davon mit Geldbußen zwischen 1.000 und 40.000 Euro.

Die höchste Summe von 40.000 Euro wurde gegen zwei Wirtschaftsprüfer verhängt, die jeweils ein Unternehmen von sogenanntem öffentlichen Interesse prüften, also ein Unternehmen, das am Kapitalmarkt aktiv ist. Der Grund: Die Prüfer hätten eine „wesentlich fehlerhafte“ Risikoberichterstattung im Lagebericht sowie die „offensichtlich unzureichende“ Prüfung der Werthaltigkeit des bilanzierten Firmenwerts nicht beanstandet.

Wirtschaftsprüfer haben Beratungsleistungen erbracht

Eine Rüge zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro wurde jeweils gegen drei weitere Abschlussprüfer verhängt, weil sie gegen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers verstoßen hätten: Sie haben „wesentliche“ Beratungsleistungen erbracht, die aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit allerdings nicht erlaubt waren. Dass Wirtschaftsprüfer auch Beratungen erbringen, ist nicht per se verboten, allerdings handelt es sich dabei häufig um prüfungsnahe Beratungen, wie beispielsweise bei der Bilanzierung von komplexen Rechnungslegungsstandards.

In der Praxis kommt es allerdings vor, dass manche Prüfer den Spielraum überreizen und damit ihre Berufspflicht verletzen. Von welcher WP-Gesellschaft die Prüfer waren, gegen die Rügen verhängt wurden, ist nicht bekannt. Diese Informationen dürfen von der WPK nicht veröffentlicht werden, betont Gerhard Ziegler, der seit Oktober 2014 neuer Präsident bei der WPK ist

Die Selbstverwaltung der Abschlussprüfer wird geschwächt

„Der Rückgang der neu eingeleiteten Verfahren sowie der Rügen zeigt, dass sich unser Berufsaufsichtssystem bewährt hat“, so Ziegler. Um so ärgerlicher ist es für die Wirtschaftsprüferkammer, dass sie im Zuge der Abschlussprüferreform die Verantwortung wieder teilweise abgeben muss: Wenn ab dem 17. Juni die neue Regelung mit dem sperrigen Namen „Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz“ (APAReG) in Kraft tritt, wird die Prüferaufsicht APAK für die Berufsaufsicht und die Sonderuntersuchungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständig sein.

Die WPK ist dann nur noch für Unternehmen von nicht öffentlichem Interesse zuständig, allerdings hat auch da die APAK das letzte Wort. Die Selbstverwaltung des Berufsstandes wird damit geschwächt.

WP-Gesellschaften dürfen sanktioniert werden

Die APAK wird zum 17. Juni allerdings APAS heißen und anders aufgestellt sein als heute. Im Moment handelt es sich noch um eine unabhängige öffentliche Aufsicht, bald aber wird die Aufsicht in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingegliedert. Der ehemalige APAK-Chef Wolfgang Spindler hatte sich lange gegen die Entwicklung gewehrt, weil die Eingliederung in eine fachfremde Behörde das Ansehen „massiv schwächen“ würde, wie er gegenüber FINANCE sagte. Spindler war nach dem Beschluss von seinem Amt zurückgetreten.  

Es wird dann auch künftig die APAS sein, die Sanktionen verhängen darf. Und hier kommt auf die Wirtschaftsprüfer eine Neuerung zu: Künftig dürfen nicht nur einzelne Abschlussprüfer, sondern die gesamte WP-Gesellschaft sanktioniert werden. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, das ein Berufsverbot ausgesprochen wird. Dass eine ganze WP-Gesellschaft sanktioniert wird, ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Das kann nur dann passieren, wenn ein Wirtschaftsprüfer Fehler macht, die in der Organisation seiner WP-Gesellschaft begründet, also systemisch sind.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.