Manch großer Bilanzskandal oder Betrug wie der von Wirecard kommt durch Whistleblower ans Licht, doch die Hinweisgebenden gehen oft ein hohes Risiko ein. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Whistleblower künftig schützen, wenn sie Missstände im Unternehmen melden. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die alle Mitgliedsstaaten in nationales Recht gießen müssen – und zwar ursprünglich bis zum 17.12.2021.
Mit einer Verspätung von einem Jahr, am 16. Dezember 2022, schließlich hat der Bundestag den Gesetzesentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Mitte Februar hat es der Bundesrat allerdings nicht wie erwartet beschlossen, sondern abgelehnt.
Dringender Handlungsbedarf ab 50 Mitarbeitenden
Nichtsdestotrotz: „Das Gesetz kommt. Punkt. Die Frage ist nur, wann?“, stellt Christina Odenthal-Middelhoff, Anwältin und Partnerin bei Ebner Stolz, klar. Experten schätzen, dass es noch in diesem Jahr beschlossen werden dürfte.
Dann müssen Unternehmen, Behörden und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern einen gesetzeskonformen Meldekanal für Hinweise auf Straftaten und Verstöße einrichten, über die potentielle Whistleblower Missstände melden können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. „Selbst kleine Unternehmen sollten spätestens jetzt anfangen, sich damit auseinanderzusetzen, größere sollten längst begonnen haben. Hier besteht ganz dringender Handlungsbedarf“, rät Odenthal-Middelhoff.
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