Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus fühlt sich verfolgt. Als Opfer einer Medienhetzjagd. Daraus hat der Konzern seine Konsequenzen gezogen. Prokon schreibt: „Wir wollen uns nur keinem Diktat der Medienmaschinerie unterwerfen, indem wir aktionistisch und untertänig auf alles reagieren und dabei gar nicht mehr dazu kommen, unserer eigentlichen Arbeit nachzugehen.“
Herr Rodbertus hat recht, aber nur teilweise: Sicher gibt es schlecht informierte Journalisten, die die Öffentlichkeit falsch informieren und damit ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich zur Orientierung beizutragen und der Trennung von Wichtigem und Unwichtigem, nicht gerecht werden.
Daraus indes abzuleiten, dass man besser gar nicht mehr mit der Presse kommuniziert, ist abenteuerlich. Für ein solides Familienunternehmen, das gegenüber der Öffentlichkeit keine Verpflichtungen hat, mag es eine Option sein, nur gegenüber den Banken und den eigenen Mitarbeitern aufzutreten – wenngleich dies keine sehr moderne Position ist. Auch für Portfoliounternehmen von PE-Investoren mag eine solche Öffentlichkeitsarbeit zielführend sein.
Prokon sorgt selbst nicht für Klarheit
Für ein Unternehmen, das sich fast ausschließlich über den außerbörslichen Kapitalmarkt finanziert, ist diese Auffassung dann gänzlich untragbar. Schließlich war die Öffentlichkeit solange willkommen, wie es Prokon zum Zwecke der eigenen Unternehmensfinanzierung opportun erschien. Nun ist Prokon nicht mehr bereit, dieselbe über die internen Vorgänge gründlich zu informieren – das Unternehmen wählt die Informationsbrocken für die Öffentlichkeit selbst aus.
Dass von Prokon darüber hinaus rechtlich strittige Meinungen von nicht näher qualifizierten Experten lapidar zum Besten gegeben werden, irritiert noch mehr: „Ein von uns hinzugezogener Insolvenzberater, der schon mehrere namhafte Unternehmen begleitet hat, kommt zu der Einschätzung, dass in unserem Fall gekündigte Genussrechte in einem möglichen Insolvenzverfahren möglicherweise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären.“ Sagt ein Experte, den Prokon namentlich nicht nennt. Da auch seitens anderer Gläubiger keine fälligen Forderungen bestünden, so schreibt Prokon-Chef Rodbertus weiter, „müsste ein Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden, weil damit keine Insolvenz vorliegen würde.“ Dies allerdings ist, solange keine belastbaren Rechtsgutachten vorliegen, nicht mehr als eine anonyme Meinungsäußerung, die die Anleger mehr verwirrt als orientiert – und im schlimmsten Fall sogar irreleiten könnten, wie faz.net berichtet. Genau das, was Prokon selbst der Presse vorwirft.
Inadäquate Managementstrukturen
Bei den Beobachtern verstärkt sich der Eindruck, dass das Management mit der eingetretenen Dynamik überfordert ist – auch ein Ergebnis inadäquater Strukturen. Dies ist für die Anleger von 1,4 Milliarden an Genussrechtskapital wahrlich keine beruhigende Nachricht.