Hitzige Debatten, Kampfabstimmungen bis kurz vor Mitternacht, Schlachten am Würstchen-Buffet: Hauptversammlungen lieferten in den vergangenen Jahren viele Anekdoten. Die HV-Saison 2020 war dagegen anders: Wegen der Coronakrise mussten viele Konzerne ihre Aktionärstreffen online abhalten. Eine Gesetzesänderung im März 2020 schuf flugs noch die Möglichkeit für rein virtuelle Meetings.
Für die Unternehmen brachte das neue Herausforderungen: Markus Warncke, CFO bei dem Keramikwarenhersteller Villeroy & Boch, wollte eigentlich am 27. März 2020 das Aktionärstreffen abhalten, doch zwei Wochen zuvor untersagten die Behörden die Präsenzveranstaltung. Das Traditionsunternehmen aus dem Saarland bereitete daher für Herbst ein virtuelles Event vor. Das erforderte einen „wesentlich höheren Anteil an technischen Themen, verbunden mit entsprechendem Organisations- und Testaufwand“, berichtet Warncke. „Durch die Technikabhängigkeit waren zudem neue Notfallkonzepte notwendig.“
Im Umgang mit dem neuen Format galt zunächst vielfach die Devise: keine Experimente. „Um Anfechtungsrisiken zu vermeiden, waren die ersten virtuellen Veranstaltungen sehr darauf ausgerichtet, alle rechtlichen Anforderungen genau einzuhalten“, berichtet Franz-Josef Leven, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Aktieninstituts. „Dadurch gerieten sie sehr formal.“
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