Die Legal Due Diligence wird für deutsche Top-Manager bei Unternehmenskäufen in den USA immer bedeutender. Vor allem bei der Antikorruption sowie wettbewerbsrechtlicher, umweltrechtlicher und sonstiger rechtlicher Compliance müssen Manager genau hinsehen.
Denn der Manager des kaufenden Unternehmens haftet persönlich nicht nur wenn er von einer rechtswidrigen Handlung wusste, sondern bereits bei fahrlässiger Unkenntnis. Deshalb sollten sich Geschäftsleiter des deutschen Erwerbers bei einer Akquisition in den USA hinsichtlich ihrer persönlichen Risiken beraten und die Ergebnisse der Berater des Unternehmens validieren lassen.
Yates-Memo ermöglicht striktere Verfolgung deutscher Manager
Hintergrund ist ein Anfang September 2015 veröffentlichtes Memo des US-Justizministeriums. Das so genannte „Yates-Memo“ legt fest, dass die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von verantwortlichen Mitarbeitern und Managern bei Verstößen gegen US-Recht durch Unternehmen eine höhere Priorität haben soll als bisher. Dazu stellte das Justizministerium neue Grundsätze für die staatsanwaltliche Ermittlungs- und Vollstreckungspraxis auf.
Einer dieser Grundsätze besagt, dass Unternehmen in den USA nur dann von einer Strafmilderung profitieren können, wenn sie der Staatsanwaltschaft sämtliche Informationen über alle für einen Verstoß verantwortlichen Mitarbeiter offenlegen. Bisher wurde bereits die Weitergabe ausgewählter Informationen strafmildernd berücksichtigt, was in der Regel zur straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung „normaler“ Mitarbeiter, nicht aber von leitenden Angestellten oder Organmitgliedern führte.
Zudem besagt das Yates-Memo, dass Vergleiche der Staatsanwaltschaft mit Unternehmen grundsätzlich keinen Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung verantwortlicher Personen vorsehen dürfen. Außer die Staatsanwaltschaft legt einen konkreten Plan vor, wie sie gegen die verantwortlichen Personen weiter vorzugehen gedenkt.
Legal Due Diligence bei M&A-Deals wichtiger denn je
Es empfiehlt sich also, frühzeitig mit der Legal Due Diligence anzufangen. Denn falls dabei konkrete Compliance-Risiken oder anderweitige rechtliche Probleme erkannt werden, dürfte es keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, wenn sich der Käufer umfangreichere Gewährleistungen oder eine gesonderte Freistellung für die bekannten Risiken geben lässt. Vielmehr sollten Manager in solchen Fällen darüber nachdenken, die Transaktion umzugestalten.
Die neue Vollstreckungspraxis beschränkt sich nicht nur auf neu getätigte Investitionen in den USA, sondern betrifft auch bestehende Geschäftstätigkeiten deutscher Unternehmen vor Ort. Deshalb ist es sinnvoll, die derzeitigen Compliance-Strukturen zu überprüfen – dies dient nicht nur dem Schutz einzelner Top-Manager, sondern ist auch im Sinne des Unternehmens, da interne und externe Ermittlungen, Verhandlungen mit den US-Behörden und die Beilegung von Gesetzesverstößen in Zukunft zeitaufwändiger und teurer sein werden als bisher.
Info
James J. Black ist Attorney-at-Law (New York, Washington, D.C.) und Partner bei Smith, Gambrell & Russell in Washington, D.C.
Dr. Rüdiger Theiselmann ist Rechtsanwalt/Partner bei Theiselmann & Cie. in Königstein/Taunus.