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Steueroffensive: Die vier wichtigsten Initiativen für CFOs

Keine Gnade mit Steuertricksern: Behörden und Institutionen suchen global nach Wegen, um aggressive Steuergestaltungen zu verhindern.
Zoonar RF/Thinkstock/Getty Images

Mit den „Luxemburg Leaks“ erschüttert ein Steuerskandal bisher wohl unbekannten Ausmaßes Europa: Über Jahre hinweg sollen internationale Konzerne mit trickreichen Konstruktionen in Luxemburg ihre Steuern massiv gedrückt haben. Unter den Verdächtigen befinden sich Berichten zufolge auch die DAX-Unternehmen Deutsche Bank, E.on und Fresenius Medical Care. Allerdings: Nicht erst seit dem Bekanntwerden dieser Fälle versuchen Behörden und Institutionen sowohl national als auch international, aggressiven Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben.

Ob auf Ebene der OECD, der EU oder in Deutschland – eines haben alle Aktivitäten gemein: „Sämtliche Steuerabzugsposten sollen mindestens einmal voll besteuert werden“, erklärt Steuerberater Carsten Heinz von der Kanzlei Noerr.

Was zunächst simpel klingt, ist mit den aktuellen Gesetzen oft nicht mehr ohne Weiteres möglich: Schließlich liegt vielen Vorschriften noch das früher herrschende Verständnis zugrunde, dass Einkommen durch Produktion erwirtschaftet wird, und nicht wie heute so oft aus Kapitalvermögen oder aus der Verwertung von geistigem Eigentum. Heinz: „Deshalb besteht die Tendenz, dort zu besteuern, wo die Quelle der Wertschöpfung liegt, und nicht mehr automatisch an dem Ort der Produktion.“

Was auf CFOs zukommt, fasst FINANCE in einem Überblick über die wichtigsten Aktivitäten zusammen:

1. Anzeige- und Registrierungspflicht für internationale Steuergestaltungen

Im Mai 2014 – und damit lange vor Auffliegen der „Luxemburg Leaks“-Affäre – hat der Bundesrat die Regierung aufgefordert, eine allgemeine Anzeige- und Registrierungspflicht für internationale Steuergestaltungen einzuführen.
 
Noch gebe es dazu zwar keine konkreten Vorschläge, im Rahmen der aktuellen Tendenzen könnte hier einiges auf Finanzabteilungen zukommen, sagt Heinz. „Der CFO müsste dann entscheiden, bei welchen Gestaltungen er eine Meldung macht und bei welchen nicht. Im Zweifel könnte das dazu führen, dass alles offengelegt wird, um sich und das Unternehmen nicht angreifbar zu machen.“

2. Country-by-Country-Reporting

Das geplante „Country-by-Country“-Reporting ist der wohl wichtigste Baustein der OECD-Initiative „Addressing Base Erosion and Profit Shifting”, kurz BEPS, mit dem die OECD Gewinnverschiebungen innerhalb von Konzernen eindämmen will. Die neuen Reporting-Vorgaben sehen vor, dass international aktive Unternehmen jährlich detailliert ihre globale Gewinnverteilung aufschlüsseln. Unabhängig von den OECD-Aktivitäten plant auch der Koalitionsvertrag in Deutschland die Einführung eines Country-by-Country-Reportings.

„Für Unternehmen ist die Einführung eines Country-by-Country-Reportings ein gravierender Eingriff“, urteilt Heinz. CFOs müssten ihr Reporting dann komplett neu aufstellen – und wie das detailliert aussehen müsste, ist bislang ungeklärt. Welche Konsequenzen bei Verstößen drohen, ist ebenfalls noch offen. Im schlimmsten Fall könnte der CFO sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, befürchtet Heinz.

3. Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Teil der BEPS-Initiative ist auch das Vorgehen gegen „Hybrid Mismatch Arrangements“. Gemeint sind hybride Gestaltungen, also internationale Einkünfte, die in einem Land steuerbefreit sind und in einem anderen nicht. Um hier gezielte Verschiebungen in das Land, in dem keine Steuer anfällt, zu vermeiden, soll die Steuerfreiheit des Empfängers einer Zahlung (z.B. in Form von Zinsen oder Dividenden) generell nur dann anerkannt werden, wenn der entsprechende Betrag vom Emittenten nach einer anderen Rechtsordnung nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf.

Der Bundesrat hat dazu bereits einen Gesetzesvorschlag formuliert. Der Inhalt: Zukünftig soll die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe in Deutschland nur dann zulässig sein, wenn die Zahlung im Ausland besteuert wird. „CFOs deutscher Unternehmen dürften dann wohl kaum noch Betriebsausgaben abziehen, ohne den ausländischen Nachweis über die Besteuerung in den Händen zu halten“, sagt Heinz.

Für Dividenden existiert eine entsprechende Vorschrift im deutschen Steuerrecht bereits, die die Bundesregierung als Folge der „Mutter-Tochter-Richtlinie“ der EU im vergangenen Jahr aufgenommen hat. Dividenden zwischen Konzerngesellschaften dürfen danach in Deutschland nur dann von der Steuer befreit werden, wenn sie im ausländischen Staat nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen worden sind.

4. Lizenzschranke

Unabhängig von den OECD-Aktivitäten sieht der Koalitionsvertrag außerdem die Einführung einer steuerlichen Lizenzschranke vor, um damit einen Teil der hybriden Gestaltungen unmittelbar zu erfassen: Lizenzgebühren sollen nach den Vorstellungen der Regierung dann in Deutschland nur noch abzugsfähig sein, wenn sie bei einer ausländischen Tochter besteuert worden sind.

In Österreich existiert eine entsprechende Vorschrift beispielsweise schon seit Anfang 2014. Und auch in Deutschland dürfte sie nicht mehr lange auf sich warten lassen: Das Vorhaben könnte durchaus noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, meint Heinz.

sarah.nitsche[at]finance-magazin.de