Tausende Anfragen gehen bei den Banken bereits zu den Notfallkrediten der KfW ein. Seit vergangenem Montag können die Hilfen, die die Bundesregierung den Unternehmen in der Corona-Pandemie zugesagt hat, beantragt werden. Das Gesamtvolumen der Hilfsmaßnahmen – unbegrenzt.
Um den Unternehmen zu helfen, die durch das Coronavirus unverschuldet in eine Liquiditätsklemme geraten sind, hat die KfW zwei bestehende Förderprogramme ausgeweitet: den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, der seit mehr als fünf Jahren besteht, und den ERP-Gründerkredit für die jüngeren Betriebe.

KfW-Bildarchiv / Ruediger Nehmzow
Das müssen CFOs über die Coronahilfen der KfW wissen
KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen
Darüber hinaus hat die staatliche Förderbank ein Programm ins Leben gerufen, das ihr Direktbeteiligungen an Konsortialfinanzierungen ab 25 Millionen Euro ermöglicht, was gerade den größeren und umsatzstärkeren Unternehmen zugutekommen dürfte.
Doch längst nicht jedes Unternehmen kann die Förderkredite für sich nutzen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Mehr über die Hürden auf dem Weg zu den staatlichen Hilfen und die Ausgestaltung der Programme lesen Sie bei DerTreasurer. Die Schwesterpublikation von FINANCE hat dazu mit Andreas Wagner, Leiter des Fördergeschäfts bei der Hypovereinsbank, gesprochen.
antonia.koegler[at]finance-magazin.de

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