Der Fernsehhersteller Loewe hat beim Amtsgericht Coburg einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung eingereicht. Das muss nicht das Ende der Traditionsmarke sein, denn das im Rahmen des 2012 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sieht vor, Loewe auf der Grundlage eines Sanierungs- und Zukunftskonzepts in Eigenregie neu auszurichten. Durch das Gesetz ist Loewe für drei Monate vor Zwangsmaßnahmen und Vollstreckungen durch die Gläubigerseite geschützt. Wichtig: Zahlungsunfähig ist das Unternehmen nicht, das Schutzschirmverfahren kann nur starten, wenn noch Geld in der Kasse ist. „Und da wir weiterhin zahlungsfähig sind, können wir alle Kundenaufträge planmäßig erfüllen und auch unsere Lieferantenverbindlichkeiten begleichen, die während des Schutzschirmverfahrens entstehen“, so der CFO Rolf Rickmeyer. Rickmeyer war zu Loewe erst im Dezember letzten Jahres gekommen. Er ersetzte Oliver Seidl, der zu Media Saturn wechselte.
Loewe-Umsatz geht seit Jahren zurück
Mit dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren reagiert Loewe auf die generell schwache Nachfrage nach Home Entertainment Produkten. Bereits seit mehreren Jahren muss Loewe Umsatzrückgänge verzeichnen. Betrug der Umsatz im Geschäftsjahr 2010 noch 307,3 Millionen Euro, wurde für 2011 ein Umsatz von 274,3 Millionen Euro und damit ein Rückgang um 33 Millionen Euro registriert. Im Geschäftsjahr 2012 ging der Umsatz um neun Prozent auf 250 Millionen Euro zurück: „Wie die gesamte Branche belastet die aktuelle Marktschwäche bei TV-Geräten auch unser Geschäft schwer“, so Loewe-CEO, Matthias Harsch. Auch nach Einführung der Flachbildfernseher hatte der TV-Hersteller eine existentielle Krise gemeistert. Ob es diesmal klappt, ist nicht ausgemacht.