Was versteht die Bafin unter Marktmanipulation?
Manipulationen funktionieren in beide Richtungen: Ein Research-Bericht, der eine Cent-Aktie als nächstes Superinvestment anpreist, kann ebenso darunter fallen wie ein Bericht, der ein Papier negativ darstellt. Eine Stellungnahme zu einer Aktie zu veröffentlichen ist dabei allein noch nicht strafbar – ebenso wenig, wie eine Short-Position aufzubauen.
Problematisch wird es, wenn die aufgebaute Position und eine anschließend veröffentlichte Stellungnahme einen Interessenkonflikt darstellen, auf den die Verfassen nicht deutlich genug hinweisen. Die vorhandenen Disclaimer sind oft unzureichend: „Ein pauschaler Hinweis, dass aufgrund bestehender Shortpositionen Interessenkonflikte bestehen könnten, genügt nicht“, sagt Regina Schierhorn, Leiterin der Marktmanipulationsüberwachung bei der Bafin. „Wird über den Interessenskonflikt nicht hinreichend aufgeklärt, ist das strafbar und wird verfolgt.“