Mit Hakle und Görtz gab es in kurzer Zeit zwei Großinsolvenzen. Die Energiekrise könnte noch zu wesentlich mehr Insolvenzen führen. Deshalb will der Bund mit einer neuen Regelung für die Insolvenzantragspflicht helfen.
Prognosezeitraum für Fortbestand wird verkürzt
Konkret geht es um Insolvenzanträge, die wegen Überschuldung gestellt werden. Der Prognosezeitraum im Rahmen der sogenannten Überschuldungsprüfung soll von zwölf auf vier Monate verkürzt werden. „Das heißt, der Fortbestand des Unternehmens muss nicht mehr über zwölf, sondern nur noch über vier Monate hinweg überwiegend wahrscheinlich sein, damit kein Antrag gestellt werden muss“, sagt Tillmann Peeters, Partner der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
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