Während die Corona-Fallzahlen steigen, geht die Wirtschaft auf Talfahrt, es mehren sich die Restrukturierungsfälle. Für die handelnden Personen in den Unternehmen geht es dabei auch um persönliche Haftungsrisiken, sollte die Restrukturierung scheitern. Eine sorgfältige Dokumentation ist unumgänglich, um persönliche Haftungen im Insolvenzfall zu vermeiden.
Denn auch wenn der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung im Zuge des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes bis Ende dieses Jahres unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt hat, steht weiterhin die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für einzelne Zahlungen im Raum. Und wenn sich herausstellen sollte, dass ein Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde, wäre dies strafbar.
Restrukturierung
Sparprogramme, Verlagerungen, Bilanzsanierung: Kaum ein Unternehmen kommt über die Jahre ohne eine Restrukturierung aus. Für Sanierungsberater ist das ein gutes Geschäft.