Die EU-Kommission hat die Weichen dafür gestellt, dass noch in diesem Jahr der sogenannte Sanierungserlass wieder in Kraft treten kann. Dieser hatte sanierungsbedürftige Unternehmen von der Steuerpflicht auf Sanierungsgewinne befreit. Solche Buchgewinne fallen an, wenn Gläubiger einem angeschlagenen Unternehmen Schulden erlassen, um es vor dem Aus zu bewahren, zum Beispiel bei Debt-Equity-Swaps. Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung im vergangenen Jahr einkassiert.
Nun dreht sich die Situation wieder: Die EU-Kommission hat der Bundesregierung in einem Brief mitgeteilt, dass sie im Sanierungserlass keine rechtswidrige Beihilfe sieht, berichtet die „Frankfurter Allgemein Zeitung“ in ihrer heutigen Ausgabe. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Informationen der F.A.Z.
Restrukturierung
Sparprogramme, Verlagerungen, Bilanzsanierung: Kaum ein Unternehmen kommt über die Jahre ohne eine Restrukturierung aus. Für Sanierungsberater ist das ein gutes Geschäft.