Es ist ein beispielloser Vorgang in der deutschen Wirtschaftsgeschichte: Seit Monaten sucht der taumelnde Immobilienkonzern Adler einen Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss für das Jahr 2022 prüft, doch er findet keinen. Selbst die gerichtliche Bestellung von KPMG brachte keine Abhilfe, denn das Big-Four-Haus weigert sich, das Mandat zu übernehmen.
Eine rechtliche Verpflichtung, dem Gerichtsbeschluss Folge zu leisten, gibt es nicht. Die Adler Group muss weiter nach einem Abschlussprüfer suchen und steckt im Dilemma: Der Konzern braucht zwingend einen geprüften Jahresabschluss. Das schreibt das Handelsgesetzbuch vor. Ohne geprüften Jahresabschluss lassen sich Anleihen nicht verlängern und erst recht keine Neuen begeben. Für ein Unternehmen, das sich in der Restrukturierung befindet, ist das fatal.
Braucht es also entsprechende gesetzliche Regelungen, die Wirtschaftsprüfer dazu zwingen können, ein Mandat gegen ihren Willen zu übernehmen? Oder besteht schon jetzt ein Kontrahierungszwang wie bei Notaren oder Rechtsanwälten, die zur Pflichtverteidigung herangezogen werden können?
500+ exklusive Artikel pro Jahr
6 neue Ausgaben pro Jahr – inklusive Archiv seit 2014
Alles, was Finanzentscheider wissen müssen