Wirecard-Verfahren: Richter meldet mögliche Befangenheit 

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Droht nun eine weitere Verzögerung im Wirecard-Musterverfahren? Foto: Oleksandr - stock.adobe.com
Droht nun eine weitere Verzögerung im Wirecard-Musterverfahren? Foto: Oleksandr - stock.adobe.com

Neue Verzögerungen im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und andere im Wirecard-Skandal: Der neue Präsident und Vorsitzende Richter des zuständigen 1. Zivilsenats am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG), Reinhard Röttle, hat wegen möglicher Vorbefassung eine Anzeige nach § 48 Zivilprozessordnung (ZPO) gestellt – sprich, er hat Befangenheit gemeldet. In der Folge wurden mehrere Befangenheitsanträge eingereicht, die das Verfahren nun vorerst verzögern. 

Was steckt dahinter? Röttle, der sein Amt als Präsident des BayObLG und Senatsvorsitzender am 1. Februar 2026 antrat, war bis Ende Januar 2026 Generalstaatsanwalt in München. In dieser Funktion übte er die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft München I aus – jene Behörde, die seit Jahren die zentralen Strafermittlungen im Wirecard-Komplex führt. 

Staatsanwaltschaft München leitet Wirecard-Ermittlungen

Die bisherige Verbindung ist vielschichtig: Die Staatsanwaltschaft München I führt nicht nur das Strafverfahren gegen Ex-CEO Markus Braun und weitere Wirecard-Manager, das zurzeit vor dem Landgericht München I verhandelt wird. Sie war in der Vergangenheit unter anderem auch für ihre umstrittenen Ermittlungen gegen Wirecard-Kritiker bekannt, darunter Journalisten der „Financial Times“ und den Leerverkäufer Fraser Perring. 

Zudem liegt der Staatsanwaltschaft München I nach wie vor die Strafanzeige der Abschlussprüferaufsichtsstelle Apas gegen EY-Prüfer vor. Obwohl bereits im Dezember 2020 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, läuft dieses immer noch. „Die Ermittlungen in dieser Sache sind bislang nicht abgeschlossen. Das Verfahren läuft weiterhin bei uns“, bestätigte die Staatsanwaltschaft München I auf Anfrage von FINANCE. 

Röttle ist seiner Anzeigepflicht am 5. März nachgekommen. Die Anzeige habe er formuliert, „nachdem er sich einen Überblick über die beim Senat anhängigen Verfahren verschafft” habe, teilt das BayObLG mit. 

Über einen möglichen Ausschluss vom Verfahren entscheidet der Senat nun ohne seine Mitwirkung. „Darüber hinaus seien nach der Anzeige des Präsidenten mehrere Befangenheitsanträge gestellt worden“, teilte das BayObLG auf FINANCE-Anfrage mit. Eine Entscheidung darüber stehe noch aus. 

EY soll Befangenheitsanträge gestellt haben 

Nach FINANCE-Informationen soll unter anderem die Beklagte EY Deutschland einen solchen Befangenheitsantrag gestellt haben. Das Unternehmen wollte dies auf Nachfrage nicht kommentieren. Auch Rechtsanwalt Elmar Vitt, der den beigeladenen Kläger Niklas Frings-Rupp vertritt, hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Für den Fall einer Ablehnung des Befangenheitsantrags hat er eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

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Die Vertreter des Musterklägers Kurt Ebert – die Rechtsanwälte Wolfgang Schirp und Marc Liebscher – haben dagegen keinen Antrag gestellt. Ebenso verzichteten die Kanzleien Mattil und Tulip, die weitere Kläger vertreten. „In der gerichtlichen Praxis sind die Erfolgsaussichten von Befangenheitsanträgen in der Regel mit Zurückhaltung zu bewerten“, erklärte die Kanzlei Tilp auf Anfrage. 

Solange über die Selbstanzeige und die Befangenheitsanträge nicht entschieden ist, ruht das Verfahren, das jüngst um drei weitere Gesellschaften von EY erweitert wurde, weitgehend. Röttle dürfe nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen, so das BayObLG. Eine weitere mündliche Verhandlung ist erst nach Abschluss dieser Prüfung möglich. 

Falk Sinß ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Soziologie, Politologie und Neuere und Mittlere Geschichte in Frankfurt am Main sowie in Mainz Journalismus studiert, wo er auch einen Lehrauftrag inne hatte. Vor seiner Zeit bei FINANCE war Falk Sinß drei Jahre Redakteur der Zeitschrift Versicherungswirtschaft und zehn Jahre für verschiedene Medien des Universum Verlags tätig.