Joachim Lehnhardt verlässt Quinn Emanuel und gründet seine eigene Kanzlei unter dem Namen Ni-Law. Das Kürzel Ni soll laut Lehnhardt für natürliche Intelligenz stehen. Der Name spiegele Lehnhardts Überzeugung wider, dass fundierte juristische Erfahrung, strategisches Denken und menschliches Urteilsvermögen bei der Lösung komplexer Streitigkeiten von großem Wert seien. Er freue sich nun, seine Arbeit in seiner eigenen Kanzlei fortzusetzen und sich den nächsten Herausforderungen zu stellen, schreibt er auf Linkedin.
Die Verbindungen zu seinem ehemaligen Arbeitgeber wird der Gründer von Ni-Law jedoch nicht abreißen lassen. So wird er weiterhin eng in die Fälle Volkswagen und Wirecard eingebunden sein, die er bei Quinn Emanuel bereits begleitete. Im Fall der Wirecard-Verhandlungen wird Lehnhardt schon am heutigen Tag wieder im Einsatz mit seinem alten Arbeitgeber sein.
BGH entscheidet über die Zukunft des Kapitalmarkts
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) soll heute die Frage geklärt werden, ob Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderung geltend machen können. Das OLG München hatte bereits entschieden, dass Aktionäre gleichrangig, wie Gläubiger behandelt werden sollen. Stimmt das BGH zu, hätte das massive Auswirkungen auf den deutschen Kapitalmarkt und die Finanzierungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen.
Lehnhardt vertritt Aktionäre gegen EY
Lehnhardt war in der Vergangenheit schon einmal in einem Prozess rund um die Wirecard-Insolvenz involviert gewesen. Im Zuge dessen vertrat er ehemalige Wirecard-Aktionäre, die EY Deutschland vorwarfen, Maßnahmen ergriffen zu haben, um ihr lukratives Nicht-Prüfungsgeschäft vor rechtlichen Zahlungen zu schützen.
Konkret wird dem Big-Four-Haus vorgeworfen, eine interne Umstrukturierung und möglicherweise eine Vermögensaushöhlung vorgenommen zu haben, um Zahlungen und Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Technologie-Zahlungsunternehmens zu verhindern. Das Verfahren läuft noch und eine höchstrichterliche Entscheidung im Fall möglicher Asset-Stripping-Maßnahmen steht noch aus.
In seiner Zeit bei Quinn Emanuel war Lehnhardt außerdem am Ausbau des Hamburger Standorts der Kanzlei beteiligt gewesen. Lehnhardt stieß im Mai 2012 als Senior Associate zu Quinn Emanuel. Nach rund acht Monaten wurde er zum Counsel befördert und bekleidete diese Rolle bis Dezember 2021. Im Januar stieg er zum Partner auf. Vor seiner Zeit bei Quinn Emanuel war Lehnhardt bei der Kanzlei Allen & Overy angestellt. Dort war er von 2005 bis 2012 tätig.
Frederic Haupt ist Redakteur bei FINANCE und betreut schwerpunktmäßig die Themen Private-Equity und M&A. Er hat Journalismus und Unternehmenskommunikation an der Media University (ehemals HMKW) studiert. Nach dem Studium hat er sein Volontariat bei F.A.Z. Business Media absolviert und dabei neben FINANCE für weitere Publikationen des Verlags gearbeitet, unter anderem für die Personalwirtschaft und das Wir-Magazin.
