Nach der Insolvenz von Wirecard rücken die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) immer stärker in den Fokus. Können Sie für den Bilanzskandal und damit für die Verluste der Anleger haftbar gemacht werden? Das zumindest hoffen viele Investoren, zumal bei Wirecard selbst nach der Insolvenz wohl nichts mehr zu holen ist. Auf EY rollt eine Prozesswelle zu. Kanzleien wie etwa Schirp & Partner und Anlegerschützer wie die SdK haben bereits Klagen eingereicht.
Bislang hat EY zu den Vorgängen bei Wirecard und zur eigenen Rolle in dem Unternehmen geschwiegen. Als Wirtschaftsprüfer unterliegt der Konzern einer Verschwiegenheitspflicht. Doch nun hat EY sein Schweigen gebrochen. Formaljuristisch könnte sich EY trotzdem noch haarscharf im Rahmen seiner Verschwiegenheitspflicht bewegen, aber das Big-Four-Haus dehnt sie stark aus – ein außergewöhnlicher Vorgang.
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