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Edeka und Tengelmann: Kartellamt droht mit Veto

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Unternehmenszentrale von Tengelmann: Es scheint, als könnte das Bundeskartellamt Edeka bei der Übernahme des Konkurrenten Kaiser's Tengelmann einen Strich durch die Rechnung machen.
Tengelmann

Das Bundeskartellamt droht, Edeka die geplante Übernahme des Supermarktgeschäfts von Kaiser‘s Tengelmann zu verbieten. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die Deutschlands oberste Kartellbehörde heute veröffentlicht hat.

Die Wettbewerbshüter begründen diese Entscheidung damit, dass nach dem M&A-Deal eine marktbeherrschende Stellung entstehen könnte, die nicht nur Konsumenten, sondern auch Lieferanten benachteiligen würde. „Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt.

Bundeskartellamt: Übernahme benachteiligt Kunden und Lieferanten

Die Märkte von Kaiser’s Tengelmann konzentrieren sich besonders in diesen drei Gebieten. In vielen betroffenen Regionen würden den Kunden dann mit den Konzernen Edeka und Rewe nur noch zwei Nahversorger bleiben, so die Befürchtung des Kartellamts.

Lieferanten stünden vor demselben Problem: „Auch bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln würde der Vorsprung der Spitzengruppe bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern weiter steigen, da den Herstellern eine der verbleibenden Absatzalternativen außerhalb dieser Gruppe wegbricht“, stellt Andreas Mundt klar.

Kartellamt könnte Edeka Strich durch die Rechnung machen

Wegen dieser schwerwiegenden Befürchtung des Kartellamts ist es unwahrscheinlich, dass die beiden Fusionspartner Edeka und Kaiser’s Tengelmann den M&A-Deal noch umsetzen können. Sie müssten eine Lösung finden, um die kartellrechtliche Freigabe doch noch zu erhalten – das wäre wohl höchstens möglich, wenn einzelne Filialen veräußert werden. Nach Angaben des Kartellamts kann derzeit nicht beurteilt werden, ob eine Zusage erteilt werden kann.

Zwei Wochen haben die beiden Unternehmen jetzt Zeit, zu dem Entscheidungsentwurf der Wettbewerbshüter Stellung zu nehmen. Falls es zu einer Freigabe kommen sollte, steht Edeka wohl trotzdem Ärger von Seiten der Konkurrenz ins Haus, die sich gerichtlich gegen die Fusion wehren könnte. Die hohe Konzentration der Supermarktketten ist in der Lebensmittelbranche allgemein ein Problem.

Edeka: Übernahmepläne erregten schon im Dezember Aufsehen

Das Bundeskartellamt hatte hinsichtlich der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann schon kürzlich für Aufsehen gesorgt: Noch während der laufenden Fusionskontrolle erließen die Wettbewerbshüter im Dezember eine einstweilige Verfügung gegen Edeka und Kaiser’s Tengelmann. Grund hierfür war, dass die beiden Lebensmittelhändler schon während des Kontrollprozesses gemeinsame Maßnahmen in Vorbereitung auf ihre angestrebte Fusion getroffen hatten.

anna.wulf[at]finance-magazin.de

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