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IFRS 16: Neue Leasingbilanzierung ändert alles

Vor allem Unternehmen, die ganze Flotten leasen, werden die Folgen der neuen Leasingbilanzierung zu spüren bekommen.
william87/iStock/Thinkstock/Getty Images

Er soll der Bilanzkosmetik ein Ende setzen und ein ganz neues Kapitel in der Bilanzierung von Leasing schreiben: der neue Bilanzierungsstandard IFRS 16. Nach einer jahrelangen Diskussion hat der internationale Standardsetzer jetzt den neuen und endgültigen Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. Er wird den fast 20 Jahre alten Standard IAS 17 ersetzen und soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Eines ist schon jetzt klar: Auf die Unternehmen, die Leasing nutzen, kommen massive Änderungen zu.

Bisher sah die Lage so aus: Wenn sich ein Unternehmen beispielsweise dazu entschied, eine Autoflotte zu leasen anstatt sie kaufen, tauchte die bestehende Zahlungsverpflichtung in der Bilanz als Verbindlichkeit meist gar nicht auf. Denn nach dem bisherigen Standard IAS 17 konnte das Unternehmen gestalten, ob es den Geschäftsvorfall als Financial Leasing oder als Operating Leasing behandelt, abhängig von der Verteilung der Chancen und Risiken der beiden Geschäftspartner. Ein Financial Leasing, das eher einem fremdfinanzierten „Kauf“ gleicht, musste als Vermögenswert in den Aktiva und als Verbindlichkeit in den Passiva abgebildet werden. Ein Operating Leasing hingegen, das eher den Charakter einer „Miete“ hatte, musste als schwebendes Geschäft nicht in der Bilanz dargestellt werden. Eine Erwähnung im Anhang reichte aus.

Leasing: IFRS 16 beeinflusst zentrale Kennzahlen

Viele Unternehmen nutzten diese Wahlmethode allerdings zur Bilanzkosmetik, schließlich werden die Angaben im Anhang deutlich weniger stark wahrgenommen als solche, die in der Bilanz auftauchen. Dieser Möglichkeit zur Bilanzkosmetik hat der Standardsetzer IASB jetzt einen Riegel vorgeschoben: Nach IFRS 16 wird es keine Möglichkeit zur Off-Balance-Darstellung mehr geben. „Künftig muss jede Art des Leasings in der Bilanz auftauchen, einen Unterschied zwischen Financial Leasing und Operating Leasing wird es nicht mehr geben“, erklärt Jens Freiberg, Wirtschaftsprüfer und Leiter der Zentralabteilung bei der WP-Gesellschaft BDO.

Für die Unternehmen bedeutet das: Bei vielen Unternehmen müssen die Leasinggeschäfte in die Bilanz aufgenommen werden. Dadurch werden sich wichtige Kennzahlen ändern, und das nicht zum Positiven. In der Regel werden die Verschuldung sowie Zinsbelastung steigen, während die Eigenkapitalquote sinkt – auch eine Gefährdung der Covenants wäre durch die sinkende Eigenkapitalquote im schlimmsten Fall denkbar.

Doch das ist noch nicht alles: „Auf die Unternehmen kommen erhebliche Umsetzungskosten zu, denn sie müssen alle bestehenden Leasingverträge einer Überprüfung und Neubewertung unterziehen“, warnt Freiberg. Insbesondere Verträge, die bisher unter der Prämisse des Operating Leasing – also Off-Balance – geschlossen wurden, bedeuten viel Arbeit. Die bisher nicht dokumentierten Daten müssen für die Rechnungslegung nach IFRS 16 erfasst werden.

IFRS 16: Sonderregeln bieten ein Hintertürchen

Es wird allerdings auch ein paar Erleichterungen geben, und wer diese für sich richtig nutzt, kann zumindest einen Teil der Belastungen abwenden. Sogenannte Short-Term-Leases, also Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten, müssen nicht in die Bilanz.

Sogenannte „Small Ticket Leases“ ermöglichen es Unternehmen zudem, bestimmte Objekte weiterhin als Off-Balance zu behandeln. Alles, was im Einkaufspreis günstiger als 5.000 US-Dollar ist, muss dann laut IFRS 16 nicht in die Bilanz. 5.000 US-Dollar mag zunächst wenig klingen, doch der Hebel ist groß: Wenn ein Unternehmen beispielsweise für 2.000 Mitarbeiter IT-Equipment in Höhe von je knapp 5.000 US-Dollar least, dann sind das schon knapp 10 Millionen US-Dollar, die nicht in die Bilanz müssen – und das ist dann schon eine gute Summe.

„Der IASB wollte mit der neuen Regelung verhindern, dass hohe Verbindlichkeiten versteckt werden. Doch mit solchen Ausnahmeregelungen wird er seinem Ziel nicht gerecht“, sagt Jens Freiberg von BDO. Trotzdem: Wenn es um sehr hohe Summen geht, wie sie beim Leasing von Flugzeugen, Schiffen oder Gebäuden anfallen, gibt es für die Unternehmen allerdings kein Hintertürchen mehr.

Deswegen wird die Leasingbranche genau diese Sonderregelungen aufgreifen und ihre Verträge danach neu strukturieren, glaubt Freiberg. Die Anbieter würden so versuchen, Unternehmen auch unter IFRS 16 weiterhin die Möglichkeit einer bilanzneutralen Erfassung zu bieten – zumindest so gut es geht. Das war aber sicher auch nicht im Sinne des IASB.

Bruch zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber

Neben all diesen Herausforderungen gibt es noch ein anderes Problem beim neuen Standard IFRS 16: Während die Leasingnehmer künftig alle Leasingvorfälle in der Bilanz ausweisen müssen, ist das bei den Leasinggebern nicht der Fall – sie dürfen beziehungsweise müssen immer noch nach Financial Leasing und Operating Leasing unterscheiden. Für die Leasinggeber wird sich mit IFRS 16 also nichts ändern. Dieser konzeptionelle Bruch ist problematisch: Es kann zum Beispiel dazu kommen, dass sowohl Nehmer als auch Geber einen Vermögenswert auf der Aktiv-Seite bilanzieren. „Es wird quasi zu viel bilanziert“, erklärt Freiberg.

Besonders schwierig ist das für solche Unternehmen, die sowohl als Leasinggeber, als auch als -nehmer gleichzeitig tätig sind. Zum Beispiel dann, wenn innerhalb einer Gesellschaft die Tochter Stellflächen anmietet, also extern als Leasingnehmer tätig ist, diese dann aber an die Mutter least, also intern wiederum als Leasinggeber agiert. „Wie soll man diese Asymmetrie in der IT-Landschaft abbilden? Dazu gibt es noch keine Lösung“, sagt Freiberg.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

Es herrscht viel Bewegung bei den internationalen Bilanzierungsregeln IFRS, die Bilanzierung von Leasing nach IFRS 16 ist nur ein Aspekt. Welche Neuerungen gibt es, welche Unternehmen sind besonders betroffen und wie gehen CFOs die Umstellungen am besten an? Bleiben Sie auf dem Laufenden mit der FINANCE-Themenseite zu IFRS.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.