Die vermeintlich zu niedrige Bewertung ist aber nicht das einzige, das Enkraft anprangert. Der Aktionär erhebt noch weitaus schwerere Vorwürfe. Er stört sich an der Art und Weise, wie der Vorstand den Deal mit Morgan Stanley abgewickelt haben soll. Im Kern wirft Enkraft PNE vor, Morgan Stanley bevorzugt behandelt zu haben.
Morgan Stanley sei im Rahmen der Due Diligence „Zugang zu vertraulichen und ausgesprochen wertrelevanten Informationen“ gewährt worden, der anderen interessierten Bietern „entweder verweigert oder nur eingeschränkt und zeitlich versetzt gewährt“ worden sei, sodass diese kein konkurrierendes Angebot hätten unterbreiten können, schreibt Enkraft unter Bezug auf eigene Erkenntnisse und Presseberichte. Fakt ist: Hätte ein anderer Interessent zu einem Zeitpunkt ein ähnlich konkretes Interesse wie Morgan Stanley an PNE gezeigt, hätte das Management den Kapitalmarkt darüber informieren müssen.
„Viel schlimmer“ sei aus Sicht von Enkraft jedoch, dass der Vorstand Morgan Stanley schon jetzt zugesagt hat, PNE von der Börse zu nehmen, sofern lediglich 50 Prozent der Aktionäre das Übernahmeangebot annähmen. Dies sie eine „vollkommen marktunübliche Selbstverpflichtung“, die dazu führe, dass die Aktien der Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, quasi entwertet würden, da die Aktien ohne Listing nicht mehr liquide und damit nur schwer handelbar seien. Aus Sicht von Enkraft handle der Vorstand hier „eindeutig pflichtwidrig und entgegen dem Interesse der Aktionäre“, weshalb Enkraft gegen das Delisting zur Not auch gerichtlich vorgehen will.
Dass ein Finanzinvestor ein börsennotiertes Unternehmen nach der Übernahme von der Börse nimmt, ist für sich genommen nicht ungewöhnlich – so geschehen zuletzt bei Morgan Stanleys Investment in den Waggonvermieter VGT oder auch bei Stada. Auch Osram hätte von der Börse verschwinden sollen, wären die bietenden Privat-Equity-Häuser zum Zug gekommen.