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Hess-Bilanzskandal: „Wieviel können Sie zahlen?“

iStock / Thinkstock / Getty Images

„Wieviel können Sie zahlen? Dann können wir  uns gerne treffen und reden“, sagt der der Redaktion namentlich bekannte Informant zu FINANCE – möglicherweise ist er einer der Whistleblower, die den Hess-Aufsichtsrat über angebliche Unregelmäßigkeiten informiert haben. „Sonst steht die Geschichte halt im Spiegel, im Stern oder in der Bild.“ Nein, das können wir leider nicht – wir suchen den Kern der Geschichte und bieten dafür Quellenschutz und das Angebot zu sprechen. Das ist offenkundig zu wenig: „Man muss sehen, wo man bleibt.“ In ein paar Wochen könnten wir wieder sprechen, sagt der Informant. Bis dahin soll der Journalist in den schon genannten Zeitungen nachgucken.

Ob er der Whistleblower ist, der bei Hess den Aufsichtsrat über die Unregelmäßigkeiten informiert hat, lässt er offen. Wenn ja, wäre es eine Straftat gewesen, den Aufsichtsrat nicht zu informieren, belehrt er.  Noch sei er im Unternehmen, versichert er. Das soll womöglich den Preis der Informationen treiben. Viel kann er sich bei Hess indes nicht mehr ausrechnen, wenn er vertrauliche Informationen während der laufenden Sonderprüfungen durch die Wirtschaftsprüfer von Ebner Stolz sowie die Kanzlei Pöllath und Partner an die Presse geben will. Und viel kann er sich offenbar auch nicht für seine weitere Karriere versprechen, wenn er so handelt.  

Hess-Whistleblower vermarktet Indiskretionen

Dass es sich auch rechtlich auswirken kann, wenn durch Indiskretionen an die Presse etwa die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert werden, kümmert den Informant offenbar nicht. Ihn interessiert Geld – nicht, ob sein Konzern die drohenden Finanzierungsprobleme lösen kann. So wird aus der Geschichte eines mit sich im inneren Konflikt zwischen der Loyalität gegenüber dem Vorstand und dem Zwang zur Aufdeckung einer Straftat ringenden Mitarbeiters die eines schnöden Opportunisten, der seine Informationen meistbietend zu Markte trägt. Muss ein Journalist unter solchen Umständen dennoch seine Quelle schützen? Leider ja. Das gegebene Wort zählt.
 
marc-christian.ollrog[at]finance-magazin.de

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