Finanzinvestoren wie Anbieter von Private Equity und Private Debt, aber auch Hedgefonds dürfen inzwischen offiziell Darlehen an Unternehmen vergeben. Die entsprechenden Pläne aus dem Vorjahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verankert. Damit befinden sich bankenunabhängige Kreditgeber in Deutschland nicht mehr in einer gesetzlichen Grauzone.
Für Private-Equity-Investoren beseitigt das neue Rahmenwerk eine quälende Unsicherheit: Bisher liefen sie theoretisch Gefahr, als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzbuchs (KWG) eingestuft zu werden, wenn sie an eines ihrer Portfoliounternehmen einen Kredit vergeben haben. In diesem Fall drohte den Private-Equity-Investor die Konfrontation mit der geballten Bankenregulierung. Das KAGB bringt den Finanzinvestoren hierzulande mehr Rechtssicherheit.
Ein solches Gesellschafterdarlehen liegt laut Bafin dann vor, wenn der Kredit entweder nachrangig oder nicht größer als die Anschaffungskosten der Beteiligung ist oder das kreditnehmende Unternehmen eine Tochter des Kreditfonds ist. Gesellschafterdarlehen dürften laut der Bafin allerdings nur die Hälfte des Fondsvolumens ausmachen – ein Wert, der in der Praxis ohnehin nie erreicht wird. Die Aufsicht begründet die Klärung mit den „praktischen Bedürfnissen von Private-Equity-Fonds“.
Private Debt braucht keine Fronting-Bank mehr
Auch die Investitionstätigkeit von Kreditfonds („Private Debt“) ist nun klar geregelt. Die Leitplanken sind konkret definiert, und auch die Debt-Fonds dürften in der Praxis keine nennenswerten Probleme damit haben, sich innerhalb der Vorgaben zu bewegen. Die Bafin schreibt vor, dass der Kreditfonds geschlossen sein muss und weder Gelder von Verbrauchern aufnehmen noch Kredite an selbige vergeben darf. Die Einzelkreditobergrenze liegt bei 20 Prozent, die maximale Verschuldung bei 30 Prozent des Fondsvolumens.
Damit werden auch die Umwege obsolet, den die Finanzinvestoren bislang für Kreditinvestments in Deutschland in der Regel noch gehen mussten zum Beispiel über eine sogenannte Fronting-Bank oder eine Fondsstruktur in London oder Luxemburg, wo der Kredit offiziell vergeben und erst anschließend an den Investor weiterverkauft wird.
Finanzinvestoren dürfen nun Kredite selbst restrukturieren
Auch bei der Behandlung von in Schieflage geratenen Krediten kommt der Gesetzgeber den Finanzinvestoren entgegen. Zwar fordert die Bafin von Kreditfonds höhere Anforderungen an das Risikomanagement: Kreditfonds müssen adäquate Prozesse aufsetzen, um Darlehen bearbeiten, kontrollieren und notleidende Kredite frühzeitig erkennen zu können.
Dafür erlaubt die Bafin den Finanzinvestoren, ihre Kredite selbst zu restrukturieren, was bisher ausschließlich Banken im Sinne des KWG vorbehalten war. Kreditfonds bewegten sich hier bislang in einer Grauzone. Nun dürfen sie offiziell die Laufzeit von Krediten verlängern oder bestehende Zins- und Tilgungsvereinbarungen ändern.
Bafin-Papier könnte Private Debt in wieder Schub verleihen
Für das weitere Voranschreiten der alternativen Kreditgeber in Deutschland könnte dies vor allem in der nächsten Konjunkturflaute wichtig werden, ist doch eine der größten Sorgen der Beobachter des Private-Debt-Booms bislang, ob die Fonds überhaupt in der Lage wären, ihre Darlehensempfänger bei der Bewältigung schwieriger Finanzierungssituationen konstruktiv zu begleiten.
Mit der Erlaubnis Kredite zu restrukturieren, liefert die Bafin den Debt-Fonds nun neue Argumente in der Diskussion mit kritischen CFOs, dass Private-Debt-Finanzierungen nicht weniger wetterfest sind als Bankkredite. Die Legalisierung von Kreditrestrukturierungen könnte dem in Deutschland lange Zeit wachsenden, zuletzt aber eher stagnierenden Private-Debt-Markt neuen Schwung verleihen.
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