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MT-Energie kann Covenants bei Mittelstandsanleihe anpassen

Die Gläubiger der Mittelstandsanleihe haben sich gegenüber MT-Energie auf Zugeständnisse eingelassen.
MT-Energie

Die heutige Einigung hat den Gläubigern der Mittelstandsanleihe  Zugeständnisse abverlangt. Die Münchener Beratung One Square Advisory wurde auf der Sitzung zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestimmt. 85 Prozent der vertretenen Gläubiger votierten dafür. Wie das Unternehmen auf Nachfrage von FINANCE mitteilte, waren auf der Gläubigerversammlung Vertreter von insgesamt 30 Prozent der ausstehenden Anleihe anwesend. Der Kurs der Mittelstandsanleihe reagierte auf das Ergebnis der Gläubigerversammlung positiv, das Papier stieg von 43,5 Prozent auf mehr als 50 Prozent.

Laut MT-Energie laufen jetzt die Beratungen zum Verzicht auf bestimmte Rechte der Anleihegläubiger. „Im Nachgang der Gläubigerversammlung vereinbarte die Geschäftsführung mit dem gemeinsamen Vertreter die Bedingungen für den oben genannten Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote“, teilte MT-Energie mit. Wie genau diese Bedingungen aussehen, ist zurzeit noch unklar. FINANCE-Informationen zufolge wollte das Management von MT-Energie den Verzicht auf Covenants zum Nulltarif erhalten, stieß dabei aber wohl auf Widerspruch aus Gläubigerkreisen. „Für die Zeit, in der Covenants gerissen werden, sollte es einen Strafzins geben”, sagte ein Insider aus Investorenkreisen vor wenigen Wochen gegenüber FINANCE.

Für einen Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht auf Grund eines Kontrollwechsels „besteht derzeit kein Handlungsbedarf“, hieß es in einem Statement des Unternehmens weiter. Das lässt vermuten, dass zurzeit keine konkreten Pläne für die Abtretung größerer Unternehmensteile an neue Investoren vorliegen und dass keine derart umfangreiche Kapitalerhöhung notwendig ist, dass sich in ihrer Folge die Gesellschafterverhältnisse deutlich verändern würden. 

Hürde für die Restrukturierung beseitigt

Die Anleihe, die MT-Energie im April 2012 zum Zinssatz von 8,25 Prozent platziert hatte, läuft noch bis 2017. Bislang hatten die Zeichner der Mittelstandsanleihe in zwei Fällen Sonderkündigungsrechte: bei einem Unterschreiten der Eigenkapitalquote von 20 Prozent sowie bei einem Kontrollwechsel. Im Rahmen der Restrukturierung scheint beides nicht ausgeschlossen, weswegen das Unternehmen den Zeichnern schon im März eine Änderung der Covenants  vorgeschlagen hatte.

Mit ihrem Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht haben die Gläubiger der Mittelstandsanleihe heute eine große Hürde für die weitere finanzielle Restrukturierung von MT-Energie aus dem Weg geräumt.  Die Unterschreitung der Mindesteigenkapitalquote galt als großes Risiko, denn bei Beibehaltung des Sonderkündigungsrechts hätten die Gläubiger Rückzahlungsansprüche geltend machen können – im schlimmsten Fall die kompletten 13,6 Millionen Euro. Die kreditgebenden Banken hätten dann weitere Kredite kündigen können. Zumindest diese Gefahr ist nun gebannt. Laut MT-Energie ist die Finanzierung nun „nachhaltig sichergestellt“.

Info

Alles Wissenswerte über die Entwicklung des Marktsegments finden Sie auf unserer Themenseite zu Mittelstandsanleihen.