Heute soll der neuen Sanierungsstandard IDW S6 veröffentlicht werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aktualisiert damit die vorherige Version aus dem Jahr 2012. Der Standard wird angewendet, um die Lage bei sanierungsbedürftigen Unternehmen nach einem einheitlichen Maßstab zu beurteilen. Der positive Abschluss einer genauen Prüfung ist für Banken Voraussetzung, um zum Beispiel noch Kredite an diese Unternehmen vergeben zu können.
Gerade für die Sanierung mittelständischer Unternehmen soll die Neufassung des Standards eine zusätzliche Hilfe geben: „Im Vergleich zur vorherigen Version haben wir den Standard zwar massiv gekürzt, den kleineren Unternehmen aber erheblich mehr Raum gewidmet“, berichtet Bernhard Steffan, Partner bei Ebner Stolz und Vorsitzender des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz beim IDW.
Die generelle Botschaft an die Sanierungspraxis ist, dass sich das Sanierungskonzept nur noch mit den Aspekten befassen soll, die bei der Krise des Unternehmens tatsächlich eine Rolle spielen.
Digitalisierung stärker im Fokus bei IDW S6
Auch Sanierungsexperte Georgiy Michailov, Managing Partner bei Struktur Management Partner, ist mit der Neufassung des Standards, der ihm bereits vorliegt, insgesamt zufrieden. Straffer, klarer und einfacher lesbar sei er aus seiner Sicht. Bei dem Punkt zur Begutachtung kleinerer Unternehmen hätte er sich jedoch eine konkretere Anleitung erhofft. „So liegt immer noch viel im Ermessen des Gutachters, was in die Analyse aufgenommen werden muss und was nicht, was vor allem für nicht routinierte Gutachter eine Haftungsproblematik auslösen könnte“, kommentiert er.
Ohne Digitalisierungskonzept können Unternehmen kaum am Markt bestehen.
Positiv dagegen sieht er, dass der neuen Standard nun auch das Thema Digitalisierung stärker in den Blick nimmt. „Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, bei einem sanierungsbedürftigen Unternehmen zu prüfen, ob eine Digitalisierungsstrategie vorliegt“, so Michailov. Ohne ein solches Konzept könnten Unternehmen – je nach Geschäftsmodell – am Markt kaum bestehen.
IDW S6 akzeptiert auch wirtschaftliches Eigenkapital
In einem Punkt ist der IDW der Kritik, die nach Veröffentlichung des Entwurfs im Herbst vergangenen Jahres aufgekommen war, deutlich entgegen gekommen. Sanierungsexperten wie Georgiy Michailov und Rechtsanwalt Maximilian Pape von der Kanzlei Achsnick Pape Opp hatten bemängelt, dass der Standard ein ausreichendes bilanzielles Eigenkapital von den betroffenen Unternehmen forderte. Das Problem: Aus Sicht der Experten wären damit qualifizierte Rangrücktritte zur Restrukturierung nicht mehr in Frage gekommen, weil sie in der Handelsbilanz nicht berücksichtigt werden können. Sie stärken nur das wirtschaftliche, nicht aber das bilanzielle Eigenkapital.
Das IDW hat sich entschieden, diesen Punkt anzupassen: „Wir haben eine Ausnahmeregelung geschaffen“, erklärt IDW-Experte Bernhard Steffan. „Auch wirtschaftliches Eigenkapital kann bei der Beurteilung berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn es dem Unternehmen solange zur Verfügung steht, bis ein angemessenes Eigenkapital erreicht wird“, erklärt er. Das könne zum Beispiel bei einem gewährten Darlehen durch einen qualifizierten Rangrücktritt in Kombination mit einer verbindlichen Belassenserklärung erfolgen.
„Insgesamt beurteilen wir es sehr positiv, dass der IDW diese Ausnahmeregelung aufgenommen hat“, sagt Maximilian Pape. Allerdings würden die höheren Anforderungen an die Ausgestaltung von qualifizierten Rangrücktritten das Instrument für Kreditgeber komplexer machen. „Mittelbar führt die jetzige Regelung zu einer Thesaurierungs-Verpflichtung. Das macht die Gestaltung des Rangrücktritts schwieriger und rückt diesen qualitativ näher an einen Forderungsverzicht heran“, so der Anwalt.
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IDW S6 fordert angemessene Rendite
Keine Änderung hat der IDW bei dem neuen Standard im Hinblick auf die geforderte Renditefähigkeit des Unternehmens vorgenommen. „Wir haben nach wie vor daran festgehalten, dass für die Sanierung eines Unternehmens Voraussetzung ist, dass es durchgreifend saniert wird, in der Folge die Rentabilität der unternehmerischen Tätigkeit wiederhergestellt ist und das Unternehmen somit aus eigener Kraft dauerhaft im Wettbewerb bestehen kann“, erklärt IDW-Experte Steffan. Einige Marktteilnehmer argumentieren, dass eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit ausreichend sein sollte.
Allerdings hat der IDW neue Möglichkeiten geschaffen, diese Renditefähigkeit zu beurteilen. Beim alten Standard war eine Renditefähigkeit vorausgesetzt, die im letzten Planjahr am unteren Ende der branchenüblichen Bandbreite liegen konnte. „Hier haben wir eine Alternative geschaffen für die Fälle, in denen ein Branchenvergleich nicht sinnvoll oder nicht leicht umzusetzen ist“, erklärt Bernhard Steffan.
„Zur Beurteilung der Refinanzierungsfähigkeit ist künftig ist eine angemessene Rendite maßgebend. Neben der Branchenüblichkeit können aber auch andere Indikatoren für eine Angemessenheit wie zum Beispiel ein Investmentgrade-Rating herangezogen werden“, erklärt der Experte. Auch das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zum Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen könnte als Indikator dafür genutzt werden, die Fähigkeit eines Unternehmens zur Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite zu beurteilen.
Der IDW hat neue Möglichkeiten geschaffen, die Renditefähigkeit zu beurteilen.
Weitere Hinweise dazu, wie diese neu in den Standard aufgenommenen Punkte umgesetzt werden sollen, finden Marktteilnehmer in einem Frage- und Antwortkatalog, den der IDW ebenfalls heute veröffentlichen will.
Antonia Kögler ist Redakteurin bei FINANCE und Chefin vom Dienst bei DerTreasurer. Sie hat einen Magisterabschluss in Amerikanistik, Publizistik und Politik und absolvierte während ihres Studiums Auslandssemester in Madrid und Washington DC. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit Finanzierungsthemen und verfolgt alle Entwicklungen rund um Green Finance und Nachhaltigkeit in der Finanzabteilung.