Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) will den Sanierungsstandard IDW S6 neu fassen. Der Entwurf zur Neufassung wird viel gelobt. Aber der Passus zur Wiederherstellung eines positiven Eigenkapitals wird zum Teil hart kritisiert – auch von Ihnen.
Das ist richtig. Im Großen und Ganzen halten auch wir den Entwurf für praxistauglich. Aber die Forderung des IDW nach einem angemessen positivem bilanziellen Eigenkapital hat eine gravierende Schwäche: Qualifizierte Rangrücktritte kämen als finanzwirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahme dann nicht mehr in Frage, da sie nur im Überschuldungsstatus, aber nicht in der Handelsbilanz Berücksichtigung finden.
Was wären die Alternativen zu qualifizierten Rangrücktritten?
Eigentlich nur Forderungsverzichte beziehungsweise Debt-to-Equity-Swaps. Diese haben aber einen Pferdefuß: Für die Banken stellen sie einen intensiveren Einschnitt dar. Dies erschwert die Verhandlungsführung bei der Sicherstellung der Finanzierung. Hinzu kommt, dass diese Instrumente nicht steuerneutral sind und beim Unternehmen zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn führen.