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M&A: Neue EU-Prüfpraxis gefährdet Transaktionssicherheit

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Als wäre das Kartellrecht noch nicht komplex genug, darf die EU-Kommission nun fast jeden M&A-Deal prüfen. Foto: Philip Steury – stock.adobe.com

Im September 2020 unterzeichneten die beiden US-Biotech-Unternehmen Grail und Illumina die M&A-Verträge, schon bald sollte das noch junge Unternehmen Grail von Illumina übernommen werden. Doch es kam anders: Mehrere Länder, darunter Frankreich, Belgien und Griechenland, stellten im März 2021 einen Verweisungsantrag an die EU-Kommission, mit der Bitte, die Transaktion zu prüfen. Inzwischen ist die Prüfung durch, die Kommission hat den Deal kürzlich untersagt.

Die Krux: Bis zum damaligen Zeitpunkt konnte die EU-Kommission– sofern sie nicht selbst zuständig ist – Deals lediglich dann prüfen, wenn ein EU-Mitgliedsstaat einen Verweisungsantrag stellt, also die EU-Kommission bittet, sich eine Transaktion genauer anzusehen. Die Bedingung: Die Transaktion muss in dem verweisenden EU-Mitgliedsstaat kartellrechtlich relevant sein.

Das hat sich aber nun geändert: Im Juli hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshof bestätigt, dass die EU-Kommission Verweisungsanträge auch von nicht zuständigen EU-Mitgliedsstaaten annehmen darf. Das bringt die Transaktionssicherheit auch für deutsche M&A-Deals ordentlich ins Wanken – auch für solche mit Private-Equity-Beteiligung.

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