Der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) steht eine Sonderprüfung der Bundesfinanzaufsicht Bafin ins Haus. „Gegenstand der Prüfung sind die in der L-Bank eingesetzten IT-Systeme und IT-Prozesse einschließlich deren etwaige Auslagerung“, teilt die L-Bank auf FINANCE-Anfrage mit. Die angekündigte Prüfung stelle eine übliche Routineprüfung im Rahmen des aufsichtlichen Handelns dar.
Prüfungen über IT-Systeme und IT-Prozesse im Bankenmarkt, insbesondere bei größeren Finanzinstituten, seien in den letzten Jahren üblich gewesen, heißt es weiter. Die Sonderprüfung soll voraussichtlich ab dem 8. November beginnen. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Die L-Bank ist nach der KfW, der NRW-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit einer Fördersumme von 15 Milliarden Euro im Jahr 2021 Deutschlands viertgrößtes öffentliches Förderinstitut. Sie fördert die Finanzierung kleiner und mittelgroßer Unternehmen sowie den Bau von Wohnungen und Infrastruktur. Vergangenes Jahr wies die L-Bank eine Bilanzsumme von knapp 90 Millionen Euro auf bei einer harten Kernkapitalquote von 21 Prozent.
Die Sonderprüfung der L-Bank hatte sich angekündigt
Dass die L-Bank mit einer Sonderprüfung rechnen muss, hatte sich schon früher im Jahr angedeutet. Marktbeobachter hatten es damals für wahrscheinlich gehalten, dass die Prüfung im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen im Jahr 2020 stehen könnte. In vielen Fällen kam damals Betrugsverdacht auf, doch die L-Bank habe viel Zeit gebraucht, um ihre Prozesse so auszurichten, dass die Strafverfolgungsbehörden angemessen mit Informationen unterstützt werden konnten. Das habe auch an unterschiedlichen Auffassungen der Rechts- und der Compliance-Abteilungen gelegen, die eine schnellere Reaktion verhindert habe, so Marktbeobachter damals.
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, auf Verlangen der Bafin oder der Bundesbank Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und wenn nötig, Kopien anzufertigen. Das gilt auch für ausgelagerte Unternehmen oder Geschäftseinheiten des zu prüfenden Instituts. Die Prüfer dürfen dazu die jeweiligen Geschäftsräume betreten. Einen besonderen Anlass für die Prüfung braucht es dafür nicht.
Allerdings ermöglicht das Kreditwesengesetz auch anlassbezogene Prüfungen. Bei diesen „geht die Initiative allein vom Bedürfnis der Bankenaufsicht nach einer angemessenen Sachverhaltsaufklärung aus“, wie es auf der Webseite der Bafin heißt. Solche Prüfungen können sich über mehrere Monate hinziehen. Bei Mängeln oder Verstößen kann die Bafin die Berichtspflichten verschärfen oder die Eigenkapitalanforderungen erhöhen.
Bafin forderte höhere Eigenkapitalquote von der L-Bank
Anfang des Jahres hatte die Bafin genau das von der L-Bank verlangt. Die Aufseher forderten eine Aufstockung der Eigenkapitalquote von 8 auf 12 Prozent. Die Aufforderung war damals begründet worden, mit „Risiken“, die „identifiziert“ worden seien aufgrund von Zinsänderungsrisiken und solchen mit Bezug auf die Risikotragfähigkeit der L-Bank.
Ob die Sonderprüfung in Verbindung zu dieser Anordnung steht, ist unklar. Das Schreiben der Bafin enthalte keine Mitteilung zu Anlass oder Gründen, teilte L-Bank mit. Alles Weitere werde der Prüfungsverlauf zeigen. „Selbstverständlich werden mit voller Transparenz mit den Prüfenden von BaFin und Bundesbank zusammenarbeiten und etwaige adressierte Mängel aufarbeiten.“
Die letzte Vor-Ort-Prüfung bei der L-Bank fand 2016 statt, damals noch unter Aufsicht der EZB. Prüfungsgegenstand war die Interne Revision gewesen. Die Bafin wollte sich aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht auf FINANCE-Anfrage nicht zu dem Fall äußern.
Falk Sinß ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Soziologie, Politologie und Neuere und Mittlere Geschichte in Frankfurt am Main sowie in Mainz Journalismus studiert, wo er auch einen Lehrauftrag inne hatte. Vor seiner Zeit bei FINANCE war Falk Sinß drei Jahre Redakteur der Zeitschrift Versicherungswirtschaft und zehn Jahre für verschiedene Medien des Universum Verlags tätig.
