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EY droht Wirecard-Prozess nun auch in Österreich

Wirecard-Abschlussprüfer EY muss sich Aktionärsklagen auch in Österreich stellen. Foto: EY
Wirecard-Abschlussprüfer EY muss sich Aktionärsklagen auch in Österreich stellen. Foto: EY

Die lange juristische Aufarbeitung rund um den Wirecard-Skandal bekommt mit jeder neuen Meldung ein weitere Wendung. Nun trifft es wieder den Abschlussprüfer EY. Nach rund anderthalb Jahren Streit um die Zuständigkeit österreichischer Gerichte entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien, dass sich das Big-Four-Haus gemeinsam mit einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied in Österreich den Klagen der Aktionäre stellen muss, wie die Wiener Kanzlei Breiteneder bekanntgab, die entsprechende Mandanten vertritt. Sie will den Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung der Prüf- und Kontrollpflichten nun vor den österreichischen Kadi ziehen.

EY und Ex-Aufsichtsrat werden in Verbindung gebracht

EY hatte mit Hilfe einer so genannten „Unzuständigkeitseinrede“ versucht, die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte abzuwehren, was nicht ungewöhnlich bei Klagen mit internationaler Dimension ist. Beklagte Konzerne haben in der Regel kein Interesse, dass sich Prozesse auf viele verschiedene Länder verteilen.

Beim Handelsgericht war EY damit noch durchgekommen. Das OLG sieht die Lage jedoch anders und argumentiert so: Verklagt werde nicht nur EY, sondern auch ein österreichisches Ex-Aufsichtsratsmitglied von Wirecard. Damit bestünde eine ausreichend enge Beziehung der beiden Parteien zueinander, so dass eine gemeinsame Verhandlung an einem Ort Sinn mache – und besagter Aufsichtsrat sei nun mal Österreicher.

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Den Geschädigten in Österreich dürfte es ihre Klageführung nun erleichtern, wenn der Prozess im eigenen Land stattfinden kann. Weiterer Pluspunkt aus ihrer Sicht: In Österreich fallen Urteile tendenziell schneller als in Deutschland.

Über den Ausgang der Klagen sagt die nun getroffene Entscheidung des OLG Wien zunächst nichts aus. Dennoch ist klar, dass sich das juristische Nachspiel der Causa Wirecard für den Abschlussprüfer EY nun noch weiter verkomplizieren dürfte. Auch das Risiko einer Verurteilung wächst, je mehr Gerichte zuständig sind und je mehr Prozesse verhandelt werden. Keine Überraschung ist die Reaktion von EY: Man werde gegen die Entscheidung Rechtmittel einlegen, erklärte der Wirtschaftsprüfer gegenüber FINANCE. Man sei der Auffassung, dass EY Deutschland nur der deutschen Gerichtbarkeit unterliege, betont ein Sprecher.

Tatsächlich ist die juristische Lage uneindeutig: In Europa gibt es für diese Sonderkonstellation bisher keinen Präzedenzfall, sagen Rechtsexperten, mit denen FINANCE sprach. Der Oberste Gerichtshof wird sich mit dem Widerspruch von EY auseinandersetzten und erneut entscheiden müssen. Alternativ könnte der Oberste Gerichtshof auch den Europäischen Gerichtshof um eine Prüfung bitten. Bis eine finale Entscheidung fällt, werden noch Monate vergehen.

In Deutschland kam EY bisher glimpflich davon

Entscheidend für die Gerichte, ob der Abschlussprüfer im Bilanzskandal des einstigen deutschen Tech-Hoffnungsträgers haftbar und schadenersatzpflichtig gemacht werden kann, sind die Fragen nach Kausalität und Vorsatz: Inwiefern ist ein Testat des Abschlussprüfers überhaupt ein für die Anleger entscheidender Faktor für den Kauf von Aktien (Kausalität)? Und wurde bei der Bilanzprüfung vorsätzlich geschlampt (Vorsatz)?.

Die deutsche Justiz hat EY bislang noch weitgehend verschont, das Landgericht München hat den Wirtschaftsprüfer entlastet. Allerdings hat das OLG München im Nachgang gravierende Zweifel an der Sachkunde und der Sorgfalt beim Vorgehen der Landesrichter geäußert und empfohlen, ein Musterverfahren zu eröffnen. Auch hier ist der Ausgang völlig offen.

melanie.ehmann[at]finance-magazin.de

Melanie Ehmann ist Redakteurin bei FINANCE und verfolgt schwerpunktmäßig die aktuellen Entwicklungen am M&A- und Private-Equity-Markt. Sie hat Politikwissenschaften an der Technischen Universität Darmstadt studiert. Vor FINANCE arbeitete Melanie Ehmann sechs Jahre in der Redaktion des Platow Verlags, zunächst als Volontärin, später als Wirtschaftsjournalistin im Platow Brief und den Sonderpublikationen.