Cum-Cum-Nachspiel: Bafin prüft Dekas 478-Millionen-Bilanzierung

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Dekabank: Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Bilanzkontrolle für den Jahresabschluss 2024 eingeleitet. Foto: PietFoto - stock.adobe.com
Dekabank: Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Bilanzkontrolle für den Jahresabschluss 2024 eingeleitet. Foto: PietFoto - stock.adobe.com

Die Bafin prüft den Konzernabschluss 2024 der Dekabank. Die Behörde sehe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das zur Sparkassengruppe gehörende Institut gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, teilte die Aufsicht am Montagmorgen mit.  

Die Dekabank bestätigte die Prüfung auf Anfrage von FINANCE. Ein Sprecher erklärte, die Wertpapieraufsicht der Bafin habe eine Bilanzkontrolle des testierten IFRS-Konzernabschlusses 2024 eingeleitet. Im Kern gehe es um die Frage, ob die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen aus dem vergangenen Jahrzehnt den IFRS-Vorgaben entspricht.  

Die Bank gibt sich unverändert zuversichtlich. Sie sei „davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird.“ 

Streit um 478 Millionen Euro Steuererstattung 

Es geht konkret um Steuererstattungsansprüche in Höhe 478 Millionen Euro, die die Dekabank in ihrer Bilanz aktiviert hat. Sie stammen aus Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018 – also aus Cum-Cum-Transaktionen. Die Finanzverwaltung hatte die Anrechnung versagt. Die Bafin prüft dabei nicht die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte selbst, sondern allein die Frage, ob die Bank den Anspruch überhaupt aktivieren durfte. 

Deloitte testierte die umstrittene Aktivierung 

Nach den IFRS-Regeln darf ein Unternehmen einen solchen Anspruch nur dann ansetzen, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden seine steuerliche Behandlung akzeptieren.  

Genau hier setzt die Aufsicht an: Sie zweifelt daran, dass die Deka diese Hürde zu Recht als erfüllt ansah, und geht davon aus, dass die Bank zu optimistisch von einer Anerkennung durch die Finanzverwaltung ausging. Den für 2024 ausgewiesenen Gewinn von knapp 900 Millionen Euro berührte die Belastung nicht, weil die Bank den Erstattungsanspruch parallel aktivierte, wie die „Finanz-Szene“ berichtete. 

Das Big-Four-Haus Deloitte prüft die Dekabank seit dem Geschäftsjahr 2023 und zeichnete damit auch für den nun von der Bafin untersuchten Konzernabschluss 2024 verantwortlich. Gegenüber FINANCE äußerte sich der Wirtschaftsprüfer nicht. 

Cum-Cum-Deals verursachten Milliardenschäden 

Cum-Cum-Deals gelten als die größere Variante der Cum-Ex-Geschäfte. Banken übertrugen dabei Aktien ausländischer Eigentümer kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Adressen, die sich – anders als ausländische Anleger – die Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.  

Den Vorteil teilten die Beteiligten untereinander auf. Dem Fiskus entstand daraus ein geschätzter Schaden von rund 28 Milliarden Euro, wie die „F.A.Z.“ berichtete. Die Geschäfte waren auch bei Sparkassen verbreitet. Die strittigen Beträge von fast 500 Millionen Euro hat die Deka inzwischen an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.