2015 war bei dem Telekommunikationsunternehmen Drillisch (heute 1&1 Drillisch) wohl irgendwie der Wurm drin. Darauf deutet zumindest eine Fehlerveröffentlichung im Bundesanzeiger hin, zu der die Bilanzpolizei – die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung – Drillisch vor Kurzem verdonnert hat. Darin zählt sie einen Bilanzierungsfehler nach dem anderen aus dem Geschäftsbericht 2015 auf.
Besonders ärgerlich: Ein „Lucky Buy“ verlief wohl eher unglücklich, zumindest was die Rechnungslegung anbelangt. Der Lucky Buy, auch als Badwill bekannt, entsteht dann, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens geringer ist als das Nettovermögen zu Marktpreisen – er ist also genau das Gegenteil eines Goodwills. Der Badwill wird nicht passiviert, sondern im Jahr des Unternehmenskaufs sofort als Ertrag ausgewiesen.
Lieber nicht in den Restposten
Genau das hat Drillisch bei dem Zukauf der Yourfone Retail AG aber nicht gemacht. Den Badwill aus dem Erwerb – 25,7 Millionen Euro – hat der Telekomanbieter nicht als sonstigen betrieblichen Ertrag, sondern als Umsatzerlöse ausgewiesen. Damit waren die Umsätze zu hoch, moniert die DPR.
Dabei sind es ja gerade die Umsatzerlöse, die die Investoren besonders interessieren. Je höher die Umsätze, desto besser – mit einem höheren sonstigen betrieblichen Ertrag kann man die Attraktivität des Unternehmens für Investoren hingegen nicht erhöhen. Da dieser auch noch als eine Art „Restposten“ für Erträge, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen, dient, sind die Bilanzleser da auch größere Schwankungen gewohnt und beachten den Posten weniger. Der Lucky Buy von Drillisch wäre in der öffentlichen Wahrnehmung also wahrscheinlich untergangen.
Nicht nur hat Drillisch laut DPR den Badwill falsch gebucht, es wurden auch noch mindestens weitere 15 Millionen Euro fälschlicherweise als Umsatzerlöse ausgewiesen. Genauere Angaben, worum es sich bei dieser Summe handelt, gehen aus der Fehlermeldung der Bilanzpolizei nicht klar hervor. Klar ist aber, dass die Umsatzerlöse dadurch um zusammengerechnet 40,7 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen wurden – gemessen an dem den Konzernumsätzen von 629,5 Millionen Euro im Jahr 2015, sind das immerhin über 6 Prozent.
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Diese Fälle kann man schon als Bilanzkosmetik für Fortgeschrittene bezeichnen, denn diese ist für den gewöhnlichen Bilanzenleser kaum zu erkennen: Am Ende des Tages ist die Höhe der Erträge schließlich gleich – nur die Aufteilung auf die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Erträge ist unterschiedlich.
Cashflow ist nicht gleich Cashflow
Auch in der Kapitalflussrechnung war bei Drillisch 2015 nicht alles so richtig transparent. Das Unternehmen hat den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit laut Fehlermeldung um 15 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen, schreibt die DPR. Zum Ausgleich wurde der Cashflow aus Investitionstätigkeit um 15 Millionen Euro zu niedrig verbucht. Es handelt sich bei der Summe um Geldabflüsse für Mobilfunkeinkaufsleistungen im Geschäftsjahr 2015.
Geldabflüsse dürfen nur dann dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet werden, wenn beispielsweise eine neue Maschine gekauft wird. Wichtig ist, dass der Grund für den Geldabfluss zu Vermögen führt, das in der Bilanz auf der Aktivseite erfasst werden muss. Dies ist hier nicht gegeben.
Die gleiche Vorgehensweise in der Kapitalflussrechnung hat die Bilanzpolizei bei erfassten Geldabflüssen für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf von anderen Unternehmen stehen, in Höhe von 1,86 Millionen Euro als Fehler eingeordnet. Die Auszahlung wurden fälschlicherweise unter dem Cashflow aus Investitionstätigkeiten erfasst.
Bilanzkosmetik für Fortgeschrittene
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Es stellt sich die Frage: Wozu das Spielchen? Der Cashflow aus Investitionstätigkeit schwankt in der Regel im Laufe der Jahre stärker, als dies beim Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Fall ist. Ein innerbetrieblicher Vergleich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ist daher für Investoren schwierig, der Posten ist häufig weniger interessant.
Beim Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist dies anders: Diesen nehmen die Investoren meist genau unter die Lupe und vergleichen die Veränderungen im Laufe der Jahre. Zudem sehen sie ihn als wichtigen Indikator dafür, wie viel ein Unternehmen aus der reinen Geschäftstätigkeit generiert.
Hätte Drillisch gleich korrekt bilanziert, wäre der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nicht von 71,8 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 76,2 Millionen Euro im Jahr 2015 angestiegen. Nein, er hätte sich stattdessen um 15 Millionen Euro deutlich verringert. Aber die deutliche Schwankung des Cashflows aus Investitionstätigkeit hat sicherlich für weniger Nachfragen gesorgt.
Auch das kann man schon als Bilanzkosmetik für Fortgeschrittene bezeichnen: Denn in der Summe ergeben sich keine Auswirkungen auf den Cashflow von Drillisch. Doch wie genau sich die Kapitalzuflüsse zusammensetzen, dürfte für die Investoren schon interessant sein. Dabei heißt es immer, dass der Cashflow – im Gegensatz zum Gewinn – nicht manipulierbar ist. Dieses Beispiel zeigt: Ausnahmen gibt es immer.
Info
„Abgeschminkt“ ist der neue FINANCE-Blog von Bilanzierungsexpertin Carola Rinker über aufgehübschte Unternehmenszahlen und skandalöse Bilanzkosmetik. Wie die Unternehmen ihre Zahlen im Rahmen des rechtlich Möglichen beeinflussen und wann sie Grenzen überschreiten, können Sie künftig in loser Folge hier lesen.