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Vita 34 hat Stress mit der DPR

Die Stammzelldatenbank Vita 34 hat ein ungewöhnliches Geschäftsmodell – das macht die Bilanzierung schwierig.
Vita 34

Eigentlich hat Vita 34 gerade wirklich etwas anderes zu tun, als sich mit Rechnungslegungsvorschriften herumzuschlagen. Der deutsche Betreiber einer Nabelschnurdatenbank, wo Eltern Stammzellen einfrieren lassen, die später die Grundlage von Stammzellentherapien für ihre Kinder sein können, ist mitten im Zusammenschluss mit der polnischen Stammzellbank Polski Bank Komórek Macierzystych. Das neue Unternehmen soll die größte europäische Stammzellbank mit einem Gesamtmarktanteil von mehr als 30 Prozent werden. Vor kurzem erst stimmten Aktionäre im Rahmen des geplanten Deals einer Kapitalerhöhung zu.

DPR findet Fehler bei Vita 34

Doch ausgerechnet jetzt gibt es Stress mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Was ist passiert? Die Kritik der „Bilanzpolizei“ betrifft zwei Bilanzposten aus dem Geschäftsjahr 2019, die jeweils auf der Aktiv- beziehungsweise Passivseite einen beachtlichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das geht aus einer Fehlerveröffentlichung des Unternehmens hervor.

Zum einen wurden beim immateriellen Vermögen (18,5 Millionen Euro, 30 Prozent der Bilanzsumme) nach Ansicht der DPR die erworbenen Kundenverträge zu hoch ausgewiesen, da die Abschreibungen nicht korrekt gewesen seien.

Das Biotechnologie-Unternehmen hat im Rahmen von Zukäufen anderer Unternehmen auch Einlagerungsverträge erworben. Diese werden in der Bilanz im immateriellen Vermögen ausgewiesen, die Abschreibung erfolgte bisher über die prognostizierte Vertragslaufzeit der erworbenen Kundenverträge. Vita 34 legte für die Berechnung der planmäßigen linearen Abschreibung eine Nutzungsdauer von 23 und 28 Jahren zugrunde. Die DPR monierte, dass in den Verträgen jedoch eine deutlich kürzere Laufzeit beim Zeitpunkt des Kaufes der Einlagerungsverträge erwartet wurde.

Eine deutlich kürzere Nutzungsdauer der Einlagerungsverträge hat jedoch den unerfreulichen Nebeneffekt, dass die Abschreibungsbeträge deutlich höher sind und damit der Gewinn erheblich belastet wird. Kein gutes Szenario für ein Biotechnologie-Unternehmen, das Aktionäre von dem Geschäftsmodell überzeugen möchte.

Verbindlichkeiten bei Vita 34 waren „deutlich zu niedrig“

Das zweite Problem laut DPR: Die Vertragsverbindlichkeiten auf der Passivseite (14,4 Millionen Euro, 24 Prozent der Bilanzsumme) seien „deutlich zu niedrig“ und damit das Eigenkapital „deutlich zu hoch“ ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten entstehen aufgrund des Geschäftsmodells des Biotechnologie-Unternehmens: Durch die Einlagerung der Stammzellen von Neugeborenen verpflichtet sich das Unternehmen zur Erbringung einer Leistung, die je nach Vertragsdauer zwischen 10 und 50 Jahren stattfindet.

Dabei stellt sich die entscheidende Frage, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzerlöse in welcher Höhe ausgewiesen werden. Bei der Einlagerung von Stammzellen gibt es zwei Leistungsverpflichtungen des Anbieters: Zu Beginn muss das Stammzellendepot erstellt werden, danach werden diese über 10 bis 50 Jahre eingelagert. Bei der Erfassung der Umsatzerlöse muss für jeden Vertrag eine Abgrenzung der Erlöse in die beiden Leistungsbereiche erfolgen.

Vita 34 hat nach Ansicht der DPR den Umsatzanteil für die Einrichtung des Stammzellendepots zu hoch angesetzt. Durch diese Vorgehensweise wurden die ausgewiesenen Umsatzerlöse in den Jahren der Vertragsabschlüsse gepusht. Folglich wurde der Umsatz zu hoch ausgewiesen und der Eindruck eines größeren Unternehmenswachstums erweckt.

Was Vita 34 korrigiert hat

Bei der Nutzungsdauer der Einlagerungsverträge zeigte das Unternehmen Einsicht. Eine entsprechende Korrektur der Abschreibung ist im Geschäftsbericht 2020 ist erfolgt: Ursprünglich betrugen die Abschreibungen im Jahr 2019 rund 2,5 Millionen Euro. Im Geschäftsbericht 2020 wurden die korrigierten Abschreibungen mit knapp 3 Millionen Euro ausgewiesen. Folglich beliefen sich die Korrekturen der Abschreibungen auf ungefähr eine halbe Million Euro. Das Immaterielle Vermögen verringerte sich von 18,5 Millionen Euro auf 16,1 Millionen Euro.

Auch bei der konkreten Nutzungsdauer der Einlagerungsverträge gab es Änderungen: Im Geschäftsbericht 2019 wurde für diese eine Nutzungsdauer zwischen 16 und 26 Jahren zugrunde gelegt. Nach den Korrekturen der Fehlerfeststellung der DPR verringerte sich diese im Geschäftsbericht 2020 auf sechs bis 17 Jahre. Dadurch werden sich auch in den Folgejahren höhere Abschreibungen ergeben, die den Gewinn deutlich höher belasten als dies in den Jahren zuvor der Fall war.

DPR und Vita 34 waren sich uneins

Ebenso zeigte sich das Unternehmen bei der Erfassung der Umsätze einsichtig: Durch eine neue Aufteilung der Paketpreise werden die Umsätze nun später erfasst. Die Korrekturen spiegeln sich im Gewinn wider: Der Gewinn vor Steuern verringerte sich für das Jahr 2019 von ursprünglich 3,1 Millionen Euro auf 2,3 Millionen Euro.

Doch ganz ohne Reibereien ist das Ganze nicht abgelaufen. Wie aus dem Geschäftsbericht 2020 hervorgeht, monierte die DPR auch noch die Erfassung von Kosten bei der Lagerung. Ein Sachverständiger, den das Unternehmen hinzugezogen hatte, hielt die Ansicht von Vita 34 für „vertretbar“, wie das Unternehmen betont. In der Fehlerveröffentlichung, die knapp drei Monate später erscheint, geht Vita 34 auf diesen Punkt aber gar nicht mehr ein. Wie hat man sich geeinigt? Das bleibt unklar. Auf eine Anfrage der FINANCE-Redaktion wollte das Unternehmen keine weiteren Informationen dazu geben.

Neue Geschäftsmodelle sind herausfordernd

Der Fall und die Reibereien mit der DPR zeigen: Gerade Biotechnologie-Unternehmen mit ihren neuartigen Geschäftsmodellen kämpfen mit der Komplexität der Bilanzierungsvorschriften. Diese brauchen viel Geld zur Finanzierung ihres Wachstums – entsprechend attraktiv müssen sie für Investoren sein. Insbesondere wenn die Umsätze nicht so schnell steigen wie erhofft, erhöht sich der Erfolgsdruck. 

Dabei ist die Bilanzierung des immateriellen Vermögens deutlich komplexer als bei Sachanlagen. Dies liegt mitunter daran, dass bei innovativen Geschäftsmodellen noch wenig Erfahrung hinsichtlich der Nutzungsdauer der einzelnen immateriellen Vermögenswerte vorliegen. Ob sich beispielsweise die Lagerung von Stammzellen für Neugeborene für deren Eltern auszahlen wird, zeigt sich erst in den nächsten Jahrzehnten. Bis dahin ist dies eine Hoffnung, dadurch einen Nutzen in der Zukunft zu haben. Wie auch Eltern Sorgenkinder haben, so ist das Sorgenkind der Bilanzierung das immaterielle Vermögen.

redaktion[at]finance-magazin.de

Info

„Abgeschminkt“ ist der FINANCE-Blog von Bilanzierungsexpertin Carola Rinker über aufgehübschte Unternehmenszahlen und skandalöse Bilanzkosmetik. Weitere Beiträge finden Sie hier.