Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Esma hat Anfang der Woche die lang erwarteten Level-2-Vorschläge der European Market Infrastructure Regulation (Emir) zum außerbörslichen Derivatehandel vorgelegt. In dem knapp 300 Seiten langen Diskussionspapier sind für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors vor allem die vorgeschlagenen Schwellenwerte von Interesse, unterhalb derer sie von der verpflichtenden Abwicklung von Derivategeschäften über zentrale Clearinghäuser grundsätzlich befreit sind (Clearing Threshold), sowie die Abgrenzung von Spekulation und Hedging. Nachdem noch vor kurzem kolportiert wurde, dass die Höhe der Schwellenwerte im einstelligen Millionen-Euro-Bereich liegen könnten, gibt das Diskussionspapier in diesem Punkt Entwarnung. Geht es nach dem Willen der Esma greift die Clearing-Pflicht für Unternehmen der Realwirtschaft erst, wenn das Nominalvolumen eingegangener Derivate die Milliarden-Euro-Grenze überschreitet. Für Kredit- und Aktienderivate soll die Schwelle bei 1 Milliarde Euro liegen, für Zins-, Devisen und Rohstoff-Derivate bei 3 Milliarden Euro. „Die Schwellenwertvorschläge sind ein echter Fortschritt und wohl auch der Lobbyarbeit einiger Corporates zu verdanken, die bei den Regulieren Eindruck machte“, kommentierte der Treasurer eines großen Konzerns die Ergebnisse.
Nur die allerwenigsten Unternehmen dürften diese Schwellenwerte überschreiten, zumal Derivate, die zur Absicherung operativer Risiken eingegangen wurden, von der Berechnung der Schwellenwerte gänzlich ausgenommen sind. Derivate qualifizieren sich für diesen Ausnahmetatbestand, wenn sie Wertänderungen der zugrundeliegenden Assets kompensieren. Angenommen wird das grundsätzlich, wenn Derivate nach IAS 39 hedge-accounting-fähig sind. Übersteigt das Nominalvolumen die Schwellenwerte fallen alle Kontrakte unter die Clearingpflicht. Allerdings wird von allen Kontrahenten, die nicht unter die Clearingpflicht fallen, verlangt, dass sie Techniken zum Risikominimierung einsetzen. Details dazu sollen in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Marktteilnehmer haben bis zum 5. August Zeit, auf das Diskussionspapier zu reagieren.