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Steuern: Darum läuft die Lizenzschranke ins Leere

Verlagern Unternehmen ihre Forschungsaktivitäten wegen der geplanten Lizenzschranke ins Ausland? Eher nicht, meinen Steuerexperten, denn der Effekt ist ohnehin sehr begrenzt.
shironosov/iStock/Thinkstock/Getty Images

Luxemburg, Niederlande, Großbritannien – diverse Ländern werben mit besonders niedrigen Steuern auf Lizenzeinnahmen um ausländische Unternehmen. Diese sogenannten Lizenzboxen nimmt der deutsche Fiskus nun ins Visier: Ab 2018 sollen deutsche Firmen und hiesige Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne Patente, Markenrechte und andere immaterielle Vermögensgegenstände nicht mehr in Niedrigsteuerländer verschieben und damit ihre Steuerquote drücken können.

Doch die von der Bundesregierung geplante Lizenzschranke ist ein stumpfes Schwert im Kampf gegen künstliche Steuervermeidung, so der Tenor unter deutschen Steuerfachleuten. Zum einen greift das Instrument nur, wenn Lizenzeinnahmen niedriger besteuert werden als andere Gewinne („Präferenzregime“). Mit anderen Worten: Steueroasen, die generell wenig bis gar keine Abgaben von Unternehmen verlangen, werden von der Lizenzschranke überhaupt nicht erfasst.

Zum anderen hat der Gesetzgeber gegen deutsche Unternehmen, die Patente und Markenrechte ins Ausland verlagern, bereits eine viel wirksamere Handhabe: „Ein Schuldner muss schon jetzt nachweisen, dass der ausländische Empfänger der Lizenzgebühr substanziell vor Ort tätig ist, etwa mit F&E-Aktivitäten“, sagt Hans Weggenmann, Geschäftsführender Partner bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner. Gelinge dieser Nachweis nicht, könne der deutsche Fiskus 15 Prozent Quellensteuer einbehalten. „Das ist das viel schärfere Schwert als die Lizenzschranke.“

Steuerexperte: Lizenzschranke ist „scheinheilig“

Worum genau geht es bei der geplanten Lizenzschranke? Der kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass konzerninterne Ausgaben für Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte ab dem kommenden Jahr nicht mehr oder nur noch zum Teil als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Das gilt immer dann, wenn das Geld beim Empfänger im Ausland nicht oder kaum besteuert wird.

Wie viel Prozent der Lizenzaufnahmen ein Unternehmen in Deutschland abziehen darf, hängt dabei von der Besteuerung im Ausland ab: Liegt der Steuersatz auf Lizenzeinnahmen  im Empfängerstaat bei 0 Prozent, muss hierzulande komplett versteuert werden. Bei 5 Prozent dürfen Steuerabteilungen hierzulande immerhin 20 Prozent der Ausgaben abziehen. So steigt der Wert schrittweise an, bis im Ausland eine Besteuerung von 25 Prozent erreicht ist.

„Diese Grenze ist nicht nur willkürlich, sondern auch scheinheilig“, findet Steuerberater Weggenmann. Deutsche Unternehmen, die in einer Gemeinde mit niedriger Gewerbesteuer ansässig seien, könnten eine Steuerquote von 22 Prozent erreichen. „Da kann man dem Ausland bei 25 Prozent keinen unfairen Steuerwettbewerb vorwerfen.“

Schäuble rechnet nicht mit viel Geld durch Lizenzschranke

Die Lizenzschranke läuft ebenfalls ins Leere, wenn das jeweilige Land Steuerbegünstigungen für  Lizenzeinnahmen an die Bedingung knüpft, dass dort Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten stattfinden. Von künstlicher Verlagerung kann in dem Fall nicht die Rede sein: Erträge werden dort versteuert, wo Wertschöpfung stattfindet – ein Kernprinzip der OECD-Steuerinitiative „Addressing Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS).

Die von einigen Lobby-Verbänden geäußerte Befürchtung, dass Konzerne in Folge der Lizenzschranke reihenweise F&E-Aktivitäten von Deutschland ins Ausland verlagern, hält Steuerexperte Weggenmann zwar für Panikmache: „Die Besteuerung ist nur einer von vielen Faktoren für die Standortwahl – zumal die Verlagerung von Aktivitäten auch viel Geld kostet.“ Er sieht aber durchaus branchenspezifische Ausnahmen: „Die Softwarebranche ist sehr mobil und kann ihre Aktivitäten schnell und unkompliziert verlagern.“

Wahr ist nämlich auch: Erst vor wenigen Monaten hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble selbst die Einführung von Patent- und Lizenzboxen in Deutschland ins Gespräch gebracht – zur Förderung des hiesigen Forschungsstandorts. Dieser Plan scheint nun zugunsten der Lizenzschranke vom Tisch. Nennenswerte Änderungen durch das neue steuerpolitische Instruments verspricht sich Schäuble aber ganz offensichtlich selbst nicht: Die Mehreinnahmen pro Jahr kalkuliert das Bundesfinanzministerium mit gerade einmal 30 Millionen Euro.

desiree.backhaus[at]finance-magazin.de