Negativzinsen – gemeinhin als Strafzinsen bezeichnet – treffen immer mehr deutsche Unternehmen und Konzerne, insbesondere wenn sie größere Geldbestände anlegen wollen. Weniger thematisiert wurde bisher die Frage in der öffentlichen Diskussion, was passiert, wenn Referenzzinssätz für Kredite in den negativen Bereich rutschen. Das war immer wieder beim Libor, Eonia oder dem Euribor der Fall – besonders in der Schweiz.
Inzwischen verlangen viele Banken einen Euribor-Floor, mit anderen Worten: Es kann nie zu einem Negativzins kommen, die Bank zahlt nicht drauf. „Die sogenannte Floor-Klausel, das heißt Euribor größer gleich null, ist seit einigen Monaten Standard in syndizierten Kreditverträgen“, erklärt Thomas Haas, Global Head of Loan Syndication bei der BayernLB. Die Loan Market Association (LMA) habe entsprechende Formulierungen entwickelt.
Wie andere Banken den Sachverhalt sehen, das lesen Sie bei der FINANCE-Schwesterpublikation DerTreasurer.
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Markus Dentz ist Chefredakteur von FINANCE und der Fachzeitschrift DerTreasurer. Seine journalistischen Schwerpunktthemen sind Unternehmensfinanzierung, Restrukturierung und Treasury. Nach dem Studium und dem Volontariat beim F.A.Z.-Institut stieß Dentz zur FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH, einer Tochter der F.A.Z.-Verlagsgruppe und Herausgeberin von DerTreasurer und FINANCE. Mehrfach wurden seine Artikel aus den Bereichen Private Equity und M&A mit Journalistenpreisen ausgezeichnet.