Der insolvente Immobilienkonzern IVG hat jetzt seinen Insolvenzplan vorgelegt: Danach können die Gläubiger des Syndizierten Kredits über 1,35 Milliarden Euro (SynLoan I) und des bilateralen Kredits der LBBW über 100 Millionen Euro bis zu 80 Prozent ihres Geld zurückbekommen – sofern sie bereit sind ihre Forderungen in Eigenkapital am Unternehmen einzutauschen (Debt-to-Equity-Swap).
Die Gläubiger einer 400 Millionen Euro schweren Anleihe könnten immerhin noch 68 Prozent ihres Geldes wiedersehen. Sie wären dafür mit bis zu 20 Prozent am Eigenkapital des neuen Unternehmens beteiligt, 80 Prozent würden von den restlichen Gläubigern getragen. Die Zeichner einer Hybridanleihe sowie die bisherigen IVG-Aktionäre gehen hingegen – wie erwartet – im Rahmen des Debt-to-Equity-Swaps leer aus. Im Zuge der zwischenzeitlichen Kapitalherabsetzung auf Null endet die Börsennotierung. Anschließend wird IVG vom Prime Standard in den General Standard wechseln. Im Zuge der anschließenden Kapitalerhöhung können 100 Prozent der neuen Gesellschaft übernommen werden.
Gesicherte IVG-Gläubiger erhalten zwischen 68 und 80 Prozent
Damit stellt sich die Situation der Gläubiger in diesem Jahr mit der gefundenen Lösung besser dar, als zunächst erwartet. August vergangenen Jahren sah es noch so aus, als würden die Gläubiger des SynLoans I nur 46 bis 55 Prozent erhalten können, die Gläubiger der Wandelanleihe zwischen 27 und 42 Prozent. Der nur partiell besicherte SynLoan II ist nicht Gegenstand des Debt-to-Equity-Swaps. Die Verbindlichkeiten werden zunächst gestundet und weiter verzinst. Am Widerstand der Gläubiger des SynLoans II waren zuvor bereits die Restrukturierungsverhandlungen im Sommer 2013 gescheitert.
Im Herbst 2013 war die IVG unter einer Last von mehr als vier Milliarden Euro in die Pleite gerutscht, nachdem sich die Gläubiger nicht rechtzeitig auf eine Rettung der IVG hatten einigen können. IVG-CEO Wolfgang Schäfers hatte das Schutzschirmverfahren damals verharmlosend als eine „alternative Route“ bezeichnet.
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