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KfW-Kredite: Wird die tilgungsfreie Zeit verlängert?

Die tilgungsfreie Zeit vieler KfW-Kredite nähert sich dem Ende. Was heißt das für Kreditnehmer, die immer noch schwach bei Kasse sind?
KfW-Bildarchiv/Ruediger Nehmzow

KfW-Hilfskredite sind in der Coronavirus-Pandemie für viele Unternehmen ein wichtiger Rettungsanker. Tausende Unternehmer-, Gründer- und Schnellkredite sowie Konsortialkredite mit KfW-Direktbeteiligungen sind inzwischen im Markt, erst Ende März wurden diese Sonderprogramme bis zum Jahresende 2021 verlängert. „Bis Mitte März haben wir bereits rund 121.000 Unternehmen darüber gefördert“, sagt Dirk Kuhmann, Niederlassungsleiter der KfW Bonn und des Bereichs Bestandskreditgeschäft.

„Einige Unternehmen werden eine längere tilgungsfreie Zeit brauchen.“

Clemens Niedner, Taylor Wessing

Einige der ersten Nutzer könnten bald einen Anlass haben, sich mit der Finanzierung noch einmal zu beschäftigen: Für viele KfW-Kredite wurde bei Abschluss eine tilgungsfreie Zeit von zwölf Monaten vereinbart. Doch die Coronakrise zieht sich, insbesondere Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Tourismus sind von der erhofften Erholung immer noch meilenweit entfernt.

 „Einige Unternehmen werden eine längere tilgungsfreie Zeit brauchen, um finanziell nicht weiter in Bedrängnis zu geraten“, erwartet Clemens Niedner, Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance bei Taylor Wessing. Eine solche Verlängerung müsste allerdings jedes Unternehmen beantragen. „Die Bearbeitung dürfte für die KfW eine zusätzliche Belastung werden, daher wäre ein möglichst unbürokratisches Vorgehen mit einem verlängerten Rückzahlungsprofil wünschenswert“, sagt Niedner.

Das Thema Bürokratie zählt zu den Punkten, die Kritiker zuletzt zumindest mit Blick auf die Anträge auf KfW-Hilfen bemängelt haben. Diese seien zunehmend komplexer geworden.

KfW: Pragmatismus soll im Fokus stehen

Bei der KfW hat man keine großen Sorgen, durch eine Antragsflut in Bedrängnis zu geraten, wenn im Sommer die ersten tilgungsfreien Zeiten auslaufen. „Eine eventuelle Verlängerung wird nicht gleich für Tausende Unternehmen akut werden“, sagt Kuhmann. „In einzelnen Fällen wird das aber ein Thema sein.“ Der größere Teil der Verträge hat laut Kuhmann eine einjährige Tilgungsfreistellung. Grob ein Drittel der Verträge sei aber von vornherein mit einer zweijährigen Freistellung vereinbart worden. Dadurch sowie durch die gestaffelten Beantragungen der Finanzierungen ergebe sich automatisch eine Entzerrung.

„Derzeit wird vieles möglich gemacht.“

Dirk Kuhmann, KfW

Da eine längere tilgungsfreie Zeit eine Vertragsänderung darstellt, muss diese beantragt werden. Wichtig dabei: Die Entscheidung über eine Verlängerung muss die an der Finanzierung beteiligte Hausbank in jedem Fall mittragen. Antragsteller können Kuhmann zufolge auf Entgegenkommen hoffen: „Derzeit wird vieles möglich gemacht. Pragmatismus und Erleichterungen stehen in der aktuellen Phase im Fokus.“

Die Prozesse mit den Hausbanken seien durch jahrelange Zusammenarbeit sehr gut eingespielt, vieles laufe automatisiert, beispielsweise bei Stundungsanfragen: „Ab dem Moment, wo die Anfrage einläuft, benötigen wir in der Regel maximal drei bis fünf Arbeitstage für die Abstimmung mit den Partnerbanken und die finale Bearbeitung“, sagt Kuhmann. Einen ähnlichen Zeithorizont erwartet er auch für Anträge auf längere Tilgungsfreistellungen.

Tilgungsfreie Zeit verändert Rückzahlungsplan

Einen Automatismus für eine längere tilgungsfreie Zeit wird es allerdings nicht geben: „Das Unternehmen muss glaubhaft vermitteln können, dass der Liquiditätsengpass auf den Folgen der anhaltenden Coronakrise beruht“, sagt Kuhmann.

Zudem verändert eine längere tilgungsfreie Zeit den Rückzahlungsplan. „Es ist beispielsweise denkbar, die Tilgungsraten in den folgenden Jahren zu erhöhen oder gestundete Tilgungsleistungen ganz ans Ende der Kreditlaufzeit zu legen“, skizziert Kuhmann. Die Entscheidung darüber treffen die Hausbank und die KfW gemeinsam.

Auf der Zeitachse können sich die Unternehmen mit einer Verlängerung in der Regel mehrere Quartale Luft verschaffen: Üblicherweise wird eine Tilgung in solchen Fällen für weitere neun bis zwölf Monate ausgesetzt.