Nur gut ein Jahr ist es her, dass die Eisengießerei Karlshütte mit dem Rücken an der Wand stand: Als Folge der Krise von 2009 blieb der Geschäftsführung nur noch der Gang zum Insolvenzrichter. Aber statt des klassischen Insolvenzverfahrens beantragte das Management um den geschäftsführenden Gesellschafter Karl-Heinrich Thiele als eines der ersten Unternehmen überhaupt die gerade geschaffene Möglichkeit der Eigenverwaltung nach dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ) – und Thieles Bilanz fällt heute durchweg positiv aus: „Unsere Erfolgsaussichten waren gleich Null, bevor wir den Antrag gestellt haben. Ohne das neue Verfahren hätten wir den Betrieb ziemlich sicher schließen müssen“, berichtete Geschäftsführer gestern auf einem Pressegespräch in Frankfurt. Im November 2012 konnte sein Unternehmen das Insolvenzverfahren erfolgreich abschließen.
Die Eisengießerei Karlshütte ist damit eines von rund 200 Unternehmen, die seit Inkrafttreten des ESUG am 1. März 2012 die Chance genutzt haben, ihren Betrieb zu sanieren und dabei weiter Herr im Haus zu bleiben. Aus Expertensicht eine Zwischenbilanz, die sich sehen lassen kann: „Wir sind überzeugt, dass in etwa zwei Jahren jedes relevante Verfahren nach ESUG-Gesichtspunkten durchgeführt werden wird“, sagte Robert Buchalik, der mit seiner Kanzlei Buchalik Brömmekamp bislang 28 solcher Verfahren begleitet hat. Vor allem für kleinere Unternehmen seien die Hürden aber hoch: Die Kosten für die Beratung lägen meist bei mindestens 200.000 Euro – deshalb empfehle sich das Verfahren vor allem für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 5 Millionen Euro aufwärts.
Später Antrag, schrumpfende Cashreserven
Aber auch für größere bleibt das Thema Cash der erfolgsentscheidende Faktor: Um das Verfahren einzuleiten, muss noch ein Restbestand an liquiden Mitteln vorhanden sein. „Deutsche Unternehmen stellen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Schnitt ein Jahr, nachdem ein Insolvenzgrund eingetreten ist. Dann ist die Liquidität aber oft schon auf den Umfang der Portokasse geschrumpft“, kritisierte Hans Haarmeyer, Professor an der Hochschule Koblenz und Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht.
Allerdings sind nicht nur Unternehmen zu häufig mit den Abläufen noch nicht vertraut – auch bei den Gerichten stoßen die Berater in einigen Fällen noch auf massive Vorbehalte. Kein Wunder, hat das ESUG doch den Insolvenzrichtern bei der Eigenverwaltung einen Großteil ihrer Einflussmöglichkeiten genommen – besonders vor der Reform war deshalb immer wieder die Befürchtung zu hören, „der Bock werde zum Gärtner“ gemacht, wenn das bisherige Management auch während der Sanierungsphase weiter mit an Bord bleibe.
Geschäftsführung profitiert von Vertrauensverhältnis
Thiele hat da während der Sanierung von Karlshütte ganz andere Erfahrungen gemacht: „Ich konnte durch mein jahrelanges Vertrauensverhältnis zu den Lieferanten als Schnittstelle fungieren und die Lieferanten über das neue Verfahren aufklären.“ Mit Erfolg: Die Eisengießerei hat während der siebenmonatigen Sanierungsphase keinen einzigen Lieferanten verloren – kam natürlich aber auch nicht ohne massive Sparmaßnahmen aus.
Dass ein Insolvenzverfahren nicht völlig reibungslos ablaufen könne, sei klar, so Insolvenzverwalter Biner Bähr von der Kanzlei White & Case. Im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren hätten sich die Verfahren, die er seit dem ESUG begleitet hat, aber als unproblematisch erwiesen. Trotzdem vermisst der Anwalt noch ein flächendeckendes Umdenken: „Von einer Sanierungskultur wie beispielsweise in den USA sind wir noch weit entfernt.“
sarah.nitsche[at]finance-magazin.de